Sitzung: 06.03.2014 100/093/2014
Beschluss: Zustimmung
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 12, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 5/670
Beschluss:
Den neu aufzunehmenden Maßnahmen (Anlage 2) wird im Folgenden (ggf. nicht) zugestimmt.
Die Maßnahme „Asphaltierung Trebuser Straße“ wird _______ in den Lärmaktionsplan mit aufgenommen.
Die Maßnahme „Tempo 30 nachts in der Trebuser Straße“ wird _______ in den Lärmaktionsplan mit aufgenommen.
Die Maßnahme „Tempo 30 in der Kirchhofstraße / Geschwister-Scholl-Straße“ wird _______ in den Lärmaktionsplan mit aufgenommen.
Die Maßnahme „Tempo 30 für Lkw in der Lindenstraße“ wird _______ in den Lärmaktionsplan mit aufgenommen.
Die Maßnahme „Tempo 30 in der Lindenstraße“ wird _______ in den Lärmaktionsplan mit aufgenommen.
Die Maßnahme „Tempo 30 für Lkw in der Wassergasse / Schlossstraße“ wird _______ in den Lärmaktionsplan mit aufgenommen.
Die Maßnahme „Tempo 30 für Lkw in der August-Bebel-Straße“ wird n i c h t in den Lärmaktionsplan mit aufgenommen.
Die Maßnahme „Tempo 30 in der Reinheimer Straße“ wird _______ in den Lärmaktionsplan mit aufgenommen.
Die Maßnahme „Längsparken in der Reinheimer Straße“ wird _______ in den Lärmaktionsplan mit aufgenommen.
Die Maßnahme „Längsparken in der Eisenbahnstraße“ wird _n i c h t______ in den Lärmaktionsplan mit aufgenommen.
Die Maßnahme „Wegweisung Schwerverkehr in der Lindenstraße“ wird _______ in den Lärmaktionsplan mit aufgenommen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vorliegenden Lärmaktionsplan Fürstenwalde/Spree – März 2013 – als Arbeitsgrundlage mit Selbstbindung. Die Maßnahmen der 2. Stufe, denen nicht zugestimmt wurde, werden gestrichen.