Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB für den Bebauungsplan Nr.
61 „Verbrauchermarkt Trebuser Straße“ die Einleitung der
1. Änderung.
Die 1. Änderung soll im
vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.
Die Stadtverordnetenversammlung
nimmt den Entwurf der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 61 „Verbrauchermarkt
Trebuser Straße“ in der Fassung vom 20.02.2014 zur Kenntnis. Mit diesem
Entwurf ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den
Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 4a
BauGB, durchzuführen.