Sitzung: 14.04.2015 102/004/2015
Beschluss: Zustimmung
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m.
§ 4 a BauGB Stellungnahmen abgegeben wurden.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligung der berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2
BauGB Stellungnahmen eingegangen sind.
Über den Sachverhalt der Stellungnahmen, ersichtlich in Anlage 2, wird
entschieden. Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung wird durch Beschluss zum
Protokoll der Abwägung.
2. Auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 Ziff. 9 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2014 (GVBl. I Nr. 32), in Verbindung mit § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), wird der Bebauungsplan Nr. 82 "Caravancenter Lindenstraße" für das Gebiet der Gemarkung Fürstenwalde/Spree, Flur 16, Flurstück 42/2 tw., 45, 69 tw.; Flur 19, Flurstück 84/2 tw.; Flur 132, Flurstück 44 tw., bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen. Die Begründung (Teil C) wird gebilligt.