Es wird zur Kenntnis genommen,
dass während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V .m. § 4 a BauGB keine Stellungnahmen abgegeben
wurden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligung der
berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs.
2 BauGB, jeweils i. V. m. § 4a BauGB, Stellungnahmen eingegangen sind.
Über den Sachverhalt aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen,
ersichtlich in der Anlage 1, wird entschieden. Der Abwägungsvorschlag der
Verwaltung wird durch Beschluss zum Protokoll der Abwägung.
Der Bebauungsplan Nr. 109 "Einkaufszentrum
Alte Langewahler Chaussee" für das Gebiet der Gemarkung Fürstenwalde/Spree,
Flur 163, Flurstücke 141, 275, 277, 279, 281, 287, 322 teilweise, 346,
347, 348, 349, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen
Festsetzungen (Teil B,) wird auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2
Ziff. 9 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.
Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 19. Juni 2019
(GVBl. I/19, [Nr. 38]), und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung
beschlossen. Die Begründung (Teil C) wird gebilligt.