Es wird zur Kenntnis genommen, dass
während der Beteiligung der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben
wurden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligung
berührter Behörden, der Nachbargemeinden und benachbarter zentrale Orte
Stellungnahmen abgegeben wurden. Über den Sachverhalt der Stellungnahmen,
ersichtlich in der Anlage 1, wird entschieden. Der Abwägungsvorschlag der
Verwaltung wird durch Beschluss zum Protokoll der Abwägung.
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Fürstenwalde
als städtebaulichen Rahmenplan mit Selbstbindung für die Verwaltung.