Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Für den am 01.03.2001 als Satzung beschlossenen und am 12.07.2001 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 16 „Neue Gartenstraße“, zuletzt geändert durch Veröffentlichung des 4. Änderungsbeschlusses vom 15.09.2005 im Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree am 29.09.2005, hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 11.12.2014 die Einleitung der 5. Änderung beschlossen.
Das 22,3 ha große Plangebiet befindet sich in Fürstenwalde Mitte im Bereich zwischen der ehemaligen Kasernenanlage in der Neuen Gartenstraße und der Frankfurter Straße.
Mit der 5. Änderung soll die textliche Festsetzung Nr. 12, die Regelungen zur Fassadengestaltung im allgemeinen Wohngebiet WA 12 enthält, ersatzlos gestrichen werden.
Die 5. Änderung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a BauGB erfolgte vom 18.02.2015 bis einschließlich 18.03.2015. In dieser Zeit wurden keine Stellungnahmen zur Planung abgegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 12.02.2015 gemäß § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 4a BauGB, beteiligt. Die Sachverhalte der eingegangenen Stellungnahmen, ersichtlich in der Anlage 1, machen keine Abwägung erforderlich.
Für die 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 16 „Neue Gartenstraße“ kann jetzt der Satzungsbeschluss erfolgen.
Christfried Tschepe
Kommissarischer Fachbereichsleiter
Stadtentwicklung
______________________________________
Anlagen: