Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage enthaltene Satzung der Stadt Fürstenwalde/Spree über die Erteilung von
Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für
Sondernutzungen von öffentlichen Straßen/ Wege, Plätze und öffentlichen
kommunalen Anlagen (Sondernutzungs- und Gebührensatzung) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die zur Zeit gültige Sondernutzungs- und Gebührensatzung
wurde am 16.08.2013 beschlossen und am 25.09. 2014 durch die Erste
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt
Fürstenwalde/Spree über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung
und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von öffentlichen
Straßen/ Wege, Plätze und öffentlichen kommunalen Anlagen (Sondernutzungs- und
Gebührensatzung) vom 16.08.2013 geändert.
Diese Satzungen bedürfen gemäß § 18 Absatz 1 des Brandenburgischen
Straßengesetzes der Zustimmung durch die Straßenbaubehörde.
Mit Schreiben vom 21.01.2015 erteilte der Landesbetrieb Straßenwesen
(als Straßenbaubehörde) die Zustimmung zur Sondernutzungs-
und Gebührensatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree mit der Auflage, folgende
Änderungen in die Satzung aufzunehmen.
I.
Der § 1
Abs. 1 wurde neu formuliert und der Verweis auf das Bundesfernstraßengesetz
aufgenommen, der Absatz um das Wort
„Nebenanlagen“ erweitert.
II.
Der § 2
Abs. 2 wurde um die Worte „öffentliche Straße“ und „verkehrsüblichen“
erweitert.
III.
In § 2
Abs. 4 wurde das Wort „ Anliegergebrauch“ gestrichen
IV.
In § 3
Abs. 1 wurde der Verweis auf das Bundesfernstraßengesetz aufgenommen.
V.
In § 4
Abs. 2 wurde der Verweis auf die Brandenburgische Bauordnung aufgenommen.
VI.
In § 5
wurde die Tarifstelle 2.3 gestrichen es gilt die Regelung des § 13, Tarifstelle
2.4 wurde gestrichen und mit den Worten „Werbemittel“ in die Tarifstelle 1.5
und 1.6 aufgenommen, die Tarifstelle 1.6 wurde mit „je m²“ ergänzt.
VII.
In § 6
Abs. 1 .wurde um das Wort „innerhalb“ durch das Wort „mindestens“ ersetzt.
VIII.
In § 7
in Abs.1 wurden die Worte „unbeschadet anderer öffentlich-rechtlicher
Erlaubnisse, Genehmigungen oder Bewilligungen“ eingefügt. Der § 7 wurde um die
Absätze 8 und 9 erweitert.
IX.
In § 8
Abs. 2 Buchstabe a wurde das Wort „erheblich“ eingefügt und das Wort
„unzumutbar“ gestrichen. Der Absatz 2 wurde zu dem um Buchstabe f erweitert.
X.
In § 10
wurde der Absatz 2 gestrichen, da er dem § 12 widerspricht
XI.
In § 11
Abs. 6 wurden die Worte „oder Nutznießer“ gestrichen.
XII.
Der § 15
wurde in Abs. 1 um die Buchstaben e und f erweitert.
XIII.
In § 15
Abs. 3 wurde 2500 € durch 5000 € ersetzt
XIV.
Der § 16
wurde eingefügt.
Die erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Fürstenwalde/Spree
über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung
von Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen/ Wege, Plätze und
öffentlichen Anlagen vom 16.08.2013 wurde ebenfalls eingearbeitet.
In Vertretung
Dr. Eckhard Fehse
Erster Beigeordneter
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Anlagen:
Satzung
der Stadt Fürstenwalde/Spree über die Erteilung von Erlaubnissen für die
Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen von
öffentlichen Straßen/ Wege, Plätze und öffentlichen kommunalen Anlagen
(Sondernutzungs- und Gebührensatzung)
Satzungsentwurf mit den gekennzeichneten
Änderungen
Schreiben vom Landesbetrieb Straßenwesen
Allgemeinverfügung des Ministeriums für
Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zur Lautsprecher und Plakatwerbung aus
Anlass von Wahlen…