Beschlussvorschlag:
Die Durchführung des Bauvorhabens „ Sanierung
der Fassade Sigmund-Jähn-Grundschule“ in der Wladislaw-Wolkow-Straße 36 und die
Beauftragung der Planungsleistung bis zur LPH 4 nach HOAI wird beschlossen.
Sachverhalt:
Notwendigkeit der Maßnahme und bisherige
Planung
Die Sigmund-Jähn-Grundschule in Fürstenwalde wurde 1979 als Schultyp „Erfurt TS 66“ errichtet. Nach der Wende wurden an der Schule umfassende Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen vorgenommen. Im Jahr 1994 wurden die Fassadenflächen mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) versehen. Nachdem sich an den Fassadenflächen über die Jahre keine Schäden gezeigt haben, traten ab Mitte 2005 starke Fassadenschäden in Form von punktuellen Beschädigungen (Vandalismus), Löcher, Putzablösungen, Betonabplatzungen usw. auf.
Aufgrund der vorhandenen Schadensbilder können weitergehende Schädigungen in Form von Durchfeuchtungen des Wärmedämmverbundsystems (WDVS) nicht ausgeschlossen werden. Daraus resultierende Folgeschäden für das Gebäude sind unausweichlich.
Um eine Grundlage für die Sanierungsmöglichkeiten zu erhalten, wurde am 08.02.2013 ein Sachverständigengutachten an das Ingenieurbüro für Bauphysik Dr.-Ing. Manfred Flohrer in Auftrag gegeben mit folgenden Zielen:
Ergebnisse des Sachverständigengutachtes vom 11.06.2013
Zusammenfassend weist die Fassade ein einheitliches Schadensbild auf, dass sich so darstellt:
Schadensursachen
Bei den Schadstellen, die teilweise lokal und auch flächig vorhanden sind, kommen mehrere Ursachen zum Tragen:
Die mangelhafte Ausführung des Wärmedämmverbundsystems ist letztlich nicht die auslösende Ursache für die Putzbeschädigungen, hat aber dazu geführt, dass an den durch mechanische Einwirkungen entstandenen punktuellen Schadstellen das Schadensausmaß u.U. erheblich vergrößert wurde.
Vorschläge zur Fassadensanierung
Im vorliegenden Sachverständigengutachten schlägt der Verfasser vor, die Fassade mittels Faserzementplatten zu verkleiden. Bevor diese Ausführungsvariante zur Ausführung kommt, sind an den diversen Schadstellen umfangreiche Sanierungsmaßnahme erforderlich. Im Einzelnen sind diese Stellen
Bei der Verkleidung mittels Faserzementplatten ist für die dafür notwendige Wandhalterung ein statischer Nachweis erforderlich. Bei dem vorhandenen Sandwichaufbau der im Bestand vorhandenen Außenwände ist besonders zu prüfen, ob es statisch möglich ist, die Wandhalter an der Vorsatzschale der Sandwichkonstruktion zu befestigen ober ob die Befestigungsmittel bis zur tragenden Außenwandschale durchgebohrt werden müssen.
Eine weitere Ausführungsvariante ist der Abbruch und die Entsorgung des vorhandenen Wärmedämmverbundsystems und das Anbringen eines neuen Wärmedämmverbundsystems mit einer höchst stoß- und schlagfesten Oberfläche nach neuester Energieeinsparverordnung (EnEV).
Finanzierung
Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 1,09 Mill € sind im Haushaltsplan 2015-2018 unter der Maßnahmen Nr. 4 66 ST00 01 001 und dem Kostenträger 511 30 20 eingestellt. Für die Sanierung werden Mittel des Förderprogramms „Soziale Stadt“ verwendet, die in Jahresscheiben zur Verfügung stehen. Für das Haushaltsjahr 2015 stehen hierfür 330.000€ bereit. Der kommunale Anteil beträgt 46,67%.
Im Auftrag
Christfried Tschepe
komm. Fachbereichsleiter Stadtentwicklung
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