Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Stadt zugesprochene Mittel aus dem
KInvFG 2 für die nachfolgend aufgeführten Projekte der freien Schulträger der
Stadt Fürstenwalde/Spree zur Verfügung zu stellen:
Schulen der freien Träger |
Projekte |
Kosten (brutto) |
Förderfähig-keit
und Limitierung |
Beschluss-vorschlag (ja/nein) |
Burgdorf- und Korczak-Schule |
Verbesserung der Raumakustik und
Lichtoptimierung in 4 Schulgebäuden |
295.552 € |
295.552 € |
ja |
Katholisches Schulzentrum Bernhardinum |
Aufzüge an den Gebäuden der Grundschule und des Gymnasiums |
411.145 € |
411.145 € |
ja |
Außenanlagen / Barrierefreiheit: Tiefbauarbeiten = 498.683 €, |
498.683 € |
343.250 € |
ja |
|
Elektro- und Wasserinstallationen |
211.106 € |
Nur teilweise
förderfähig; überschreitet erheblich das Förderlimit |
nein |
|
Vorbereitende Arbeiten und Nebenkosten |
404.782 € |
nein |
||
Ausstattungen und Baukonstruktionen |
234.653 € |
nein |
||
Pflanzungen |
166.284 € |
nein |
nein |
|
Spiel- und Sportgeräte |
127.603 € |
nein |
nein |
|
Schulen der Rahn Education |
Blitzschutz- und Brandmelde- anlagen, NGRS |
200.920 € |
200.920 € |
ja |
Trockenlegung, Reparaturen der Bausubstanz |
161.245 € |
161.245 € |
ja |
|
Verschattungsanlage Grundschule, Ostseite |
54.302 € |
54.302 € |
ja |
|
wenn möglich, auch Westseite |
54.302 € |
Überschreitet
das Förderlimit; ist teilweise
nicht förderfähig |
nein |
|
Außenanlagen an Goetheplatz |
89.250 € |
nein |
||
Laufende Instandhaltung |
78.897 € |
nein |
||
Einrichtung der FAW gGmbH |
Abdichtung der Kellerwände |
84.847 € |
84.847 € |
ja |
Digitalisierung: Schaffung eines 100 MBit/s Anschlusses |
55.216 € |
55.216 € |
ja |
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Verwaltung, Fördermittelanträge in der o. g. Höhe bei der ILB zu stellen. Zur Gegenfinanzierung für die Maßnahmen an der Th.-Fontane-Schule werden die Mittel, die für den Neubau von Festplätzen in der Liste der Investitions- und Finanzierungstätigkeiten (Maßnahmen Nr. 466 0000 01003) vorgesehen sind, gesperrt.
Sachverhalt:
Der Bund unterstützt die Länder im Rahmen
des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) bei der Stärkung der
Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände und stellt
dafür mit dem Kapitel 1 des KInvFG („Infrastrukturprogramm“) und dem Kapitel 2
(„Schul-Sanierungsprogramm“) jeweils 3,5 Mrd. € zur Verfügung. Die Mittel
werden über einen Verteilungsschlüssel an die Länder weitergeleitet. Diese entscheiden dann darüber, welche
konkreten Investitionsmaßnahmen gefördert werden und reichen die Bundesmittel
entsprechend an die jeweiligen Kommunen weiter. Die Förderquote beträgt bis zu
90 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Stadt Fürstenwalde/Spree profitiert
von beiden Programmteilen mit der Zuteilung von jeweils rund 3,6 Mio. €
Bundesmittel, was Investitionen in der Gesamthöhe von jeweils rund 4 Mio. €
ermöglicht.
Im § 12 Abs. 1 des KInvFG 2 ist geregelt,
dass die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Schulinfrastruktur
allgemeinbildender und berufsbildender Schulen trägerneutral gewährt werden. Im
Land Brandenburg sieht die KInvFG-Richtlinie deshalb vor, dass die Mittel von
den berechtigten Kommunen als Erstempfangende an die freien Träger
weitergegeben werden können und zwar gedeckelt entsprechend der anteiligen
Schülerzahl 2016/17. Das Förderprogramm KInvFG 2 wird federführend vom
Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg (MdF) betreut. Dort wurde der
Verwaltung auf Nachfrage bestätigt, dass eine rechtliche Verpflichtung zur
Weiterleitung der Mittel an freie Träger nicht besteht und die jeweilige
Kommune in Ausübung der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich darüber
entscheiden muss, wo aktuell der größte Investitionsbedarf besteht und welche
Projekte gefördert werden sollen. Sowohl das MdF, als auch das MBJS (Bildungsministerium)
halten es für sachgerecht, die Entscheidung über die Weitergabe der
KInvFG-2-Mittel an die freien Träger den jeweiligen Kommunen vor Ort zu überlassen,
da nur dort die Kenntnisse über die spezifische Situation der öffentlichen und
privaten Schulen vorhanden sind und die Bedarfe besser eingeschätzt werden
können.
Im Unterschied zu
KInvFG-1(Pauschalförderung) handelt es sich im 2. Kapitel des Gesetzes um eine
Einzelvorhaben-Förderung. Die Richtlinie dazu ist am 01.02.2018 in Kraft
getreten. Dort ist der 30.04.2018 als
Antragsfrist genannt. Diese Antragsfrist ist sehr kurz. Das liegt nicht zuletzt
auch darin begründet, dass vorrangig die Projekte gefördert werden sollen, die
dringend notwendig sind, aber bisher nicht finanziert werden konnten – also
Projekte „aus der Schublade“, die nun endlich umgesetzt werden können. Die
Entscheidung obliegt der Stadtverordnetenversammlung.
In Fürstenwalde besuchen (nach
KInvFG-relevanten Kriterien gezählt) ca. 57 % der Schülerinnen und Schüler
freie Schulen. Als förderfähig sind von der ILB die in der Anlage 1
aufgeführten Schulen benannt worden. Die ILB als Bewilligungsbehörde hatte die
freien Träger entsprechend informiert. Die Fördersummen sind dabei als maximal
mögliche Beträge (gemessen an der Schülerzahl) zu verstehen. Die Liste enthält
außerdem die Übersicht der Projekte, die von den freien Trägern der Stadt als
erforderlich und wichtig genannt wurden. Als kommunales Projekt soll die
Erweiterung der Theodor-Fontane-Grundschule gefördert werden. Alle Förderanträge,
sowohl eigene als auch für die freien Träger, hat die Stadt Fürstenwalde zu
stellen.
Für die Antragstellung bei der ILB sind
Kostenschätzungen nach DIN 276 erforderlich. Die Verwaltung hat die freien
Träger aufgefordert, diese bis Ende März 2018 einzureichen. Der Arbeitsstand
zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Drucksache stellt sich wie folgt dar:
-
Die Projekte der Samariteranstalten für die Burgdorf-
und die Korczak-Schule (insgesamt 4 Schulgebäude) dienen der Verbesserung der
Lernbedingungen insbesondere im Bereich der Bildung mit dem Förderschwerpunkt
„geistige Entwicklung“. Hier spielen die Verbesserung der Akustik- und der
Lichtverhältnisse eine wichtige Rolle. Die Kostenschätzung beläuft sich auf insgesamt
295.551,93 €.
-
Vom Erzbistum Berlin wurde die Herstellung der
Barrierefreiheit im gesamten Katholischen Schulzentrum Bernhardinum gemeldet.
Geplant sind die Aufzüge an den Gebäuden der Grundschule (188.615 €) und des
Gymnasiums (222.530 €). Als drittes Projekt wurde die Gestaltung der
Außenanlagen genannt, bei der in erster Linie ein befestigtes, in
erforderlichem Umfang befahrbares, barrierefreies Wegenetz zur Verbindung aller
Gebäudeeingänge entstehen soll. Die geschätzten Kosten des Gesamtvorhabens
einschließlich Parkplätzen, Ausstattungen (Bänke, Fahrradständer etc.) sowie
Spiel- und Sportgeräte betragen 1.643.113,33 €. Damit wäre die für das Bernhardinum
maximal mögliche Fördersumme vielfach überzeichnet. Viele der aufgeführten
Vorhaben im Außenbereich sind außerdem nicht förderfähig und können nicht
berücksichtigt werden. Auf die notwendigen Platz- und Wegearbeiten (Barrierefreiheit)
entfallen insgesamt rund 350.000 €.
-
Von der Rahn Education sind vor allem die
sicherheitsrelevanten Installationen wie Blitzschutz am Goetheplatz sowie
Brandmeldeanlagen und Notfall-Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) in allen
Schulgebäuden geplant (200.920,62 €). Darüber hinaus soll die
Verschattungsanlage (108.604,04 €) auf der Ost- und möglichst auch auf der Westseite
der Grundschule angebracht werden. Für die Trockenlegung des Kellermauerwerks
in beiden Schulhäusern werden 83.300 € benötigt. Außerdem wurden in beiden
Gebäuden Reparaturen und Erneuerung der Bausubstanz (77.945 €) sowie laufende
Instandhaltung (78.897 €) und die Gestaltung der Außenanlagen am Goetheplatz
(89.250 €) gemeldet. Insgesamt ist auch hier die maximal mögliche Zuwendung deutlich
überschritten.
-
Die FAW gGmbH hat die digitale Ausstattung (fest
mit dem Gebäude verbunden) als Wunsch-Projekt genannt. Die Gesamtkosten für die
Herstellung eines 100 Mbit/s Anschlusses belaufen sich auf 55.215 €. Außerdem
ist auch hier die Sanierung/Trockenlegung der Kellerwände erforderlich (84.847
€).
Dr. Eckhard Fehse
Erster Beigeordneter
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Anlagen:
Anlage 1: Übersicht der Projekte der freien Schulträger
Anlage 2: Finanzierungsplan für die Erweiterung der Th.-Fontane-Schule