Beschlussvorschlag:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung berührter Behörden, der Nachbargemeinden und benachbarter zentrale Orte Stellungnahmen abgegeben wurden. Über den Sachverhalt der Stellungnahmen, ersichtlich in der Anlage 1, wird entschieden. Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung wird durch Beschluss zum Protokoll der Abwägung.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Umfassende Überarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) der Stadt Fürstenwalde/Spree im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 als Selbstbindung für die Verwaltung.
Sachverhalt:
Am 23.04.2015 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die umfassende Überarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts von 2007 im Stand seiner Fortschreibung von 2012 (Drucksache: 6/DS/109). Nach Beratung der Leistungsbeschreibung für das zu beauftragende Büro im Stadtentwicklungsausschuss am 23.02.2016 (Drucksache: 6/IV/262) erfolgte nach Vorauswahl im Teilnahmewettbewerb die Vorstellung der Büros und die Vergabe des Auftrags an die Gruppe PLANWERK am 11.07.2016.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Fürstenwalde 2030!“ liegt nun zum Beschluss vor. Aufbauend auf dem Leitbild und den Entwicklungszielen sind die Zentralen Vorhaben in den Handlungsfeldern konkretisiert und die Maßnahmenliste erarbeitet worden. Gemeinsam mit der Datenanalyse liegt das Gesamtdokument entsprechend den Vorgaben des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) nun vor.
Leitbild und Entwicklungsziele
Der strategische Leitsatz der Stadt Fürstenwalde lautet: Fürstenwalde an der Spree – ein Wachstumszentrum in der dynamischen Metropolregion Berlin-Brandenburg. Dieser konkretisiert sich in den Entwicklungszielen:
§ Wohnstandort mit Lebensqualität
§ Domstadt und Tor zur Erholungs- und Tourismusregion Seenland Oder-Spree
§ Wirtschafts- und Industriestandort mit Tradition und Zukunft
§ Bildungs- und Sozialstandort für die Stadt und die Region
§ Klimafreundliche Stadt in prägnantem Landschaftsraum
Zum Hintergrund
Das bestehende INSEK 2007/2012 wurde unter
Berücksichtigung veränderter Rahmenbedingungen und daraus entstehender
Herausforderungen in der Stadtentwicklung aktualisiert. Vor allem vor dem
Hintergrund einer seit 2012 wachsenden Bevölkerungszahl in Fürstenwalde und dem
starken Entwicklungsdruck aus der Metropolregion Berlin-Brandenburg galt es,
die bisherige strategische Ausrichtung des INSEK 2007/2012 zu prüfen, zu
überarbeiten und zu ergänzen. Wesentliche Leitbilder, Ziele und Maßnahmen des
INSEK 2007/2012 wurden dabei integriert, aktualisiert und weiterentwickelt.
Für die Grundlagenerarbeitung wurde auf die beschlossenen sektoralen Fachkonzepte (z.B. Klimaschutzkonzept) Bezug genommen und die Bearbeiter der laufenden Konzept- und Planerarbeitungen wurden hinzugezogen (z.B. Landschaftsplan, Sportstättenentwicklungskonzept). Für die Bevölkerungsanalyse und –prognose stellte sich im Prozessverlauf heraus, dass hier eine besondere Beauftragung notwendig würde. Die aktuellen Zahlen des beauftragten Statistikers wurden parallel zum INSEK ebenfalls am 05. und 07.12.2017 in den Ausschüssen vorgestellt.
Die Erarbeitung des INSEK erfolgte in zwei
Phasen mit Abschluss der ersten Phase im Mai 2017 mit Vorstellung des
Zwischenberichts in den Ausschüssen (Drucksache: 6/DS/483). Im Bericht wurden
das vorgeschlagene Leitbild, die Entwicklungsziele und die Räumlichen
Entwicklungsmodelle (Gesamtstadt und Kernstadt) dargestellt und die Verwaltung
in Zusammenarbeit mit dem Büro beauftragt, den Prozess wie vorgeschlagen
weiterzuführen.
Zum
Erarbeitungsprozess
Der INSEK-Prozess wurde durch eine
Steuerungsrunde, bestehend aus Vertretern der Stadtverwaltung sowie aus dem
beauftragten Planungsbüro, koordiniert. Die INSEK-Überarbeitung war von Beginn
an in einen Beteiligungsprozess mit unterschiedlichen Akteuren eingebunden. Die
erste Stufe mit Diskussionen zwischen Experten, Stadtverordneten und
Stadtverwaltung auf insgesamt vier themenspezifischen Dialogabenden im November
2016 wurde mit einem gemeinsamen Leitbild-Workshop am 07.02.2017 abgeschlossen.
Neben diesen Veranstaltungen wird die INSEK-Diskussion unter der Zielstellung
„Fürstenwalde 2030?!“ sowohl über kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit als
auch über „Bürgerdialoge“ in die Stadtgesellschaft getragen. Der Prozess wurde
fortlaufend auf der Internetseite der Stadt Fürstenwalde unter
http://www.fuerstenwalde-spree.de/seite/310124/mitmachen.html
angekündigt und dokumentiert.
In der zweiten Stufe des INSEK-Beteiligungsverfahrens wurden vor dem Hintergrund der herausgearbeiteten sektoralen Handlungserfordernisse in erster Linie die vier identifizierten räumlichen Schwerpunktbereiche, mögliche Maßnahmen und ihre Priorisierung sowie Umsetzungsstrategien diskutiert. Ziel war die Erarbeitung und Abstimmung von „Zentralen Vorhaben“ für die künftige Stadtentwicklung sowie die Initiierung von Akteursnetzwerken, die die Planung und Umsetzung von Maßnahmen voranbringen können. Die Dialogabende der zweiten Runde waren daher als Vor-Ort-Diskussionen konzipiert und starteten jeweils mit einem Stadtspaziergang. Sie fanden jeweils an den identifizierten räumlichen Handlungsschwerpunkten statt:
§ am innerstädtischen Spreeraum (ehem. Jagdschloss), beim Zweckverband für Wasser- und Abwasserversorgung (01.06.2017)
§ im Bahnhofsumfeld, bei der KORA MEDIA GbR (12.06.2017)
§ an der „Kleinen Freizeit“ in Nord im Tenniscenter (19.06.2017) und
§ in der Nähe des Haltepunkts Süd, im Südclub (10.07.2017).
Die Fürstenwalderinnen und Fürstenwalder wurden mit den Bürgerdialogen im Frühjahr/Sommer 2017 und einer Öffentlichkeitsveranstaltung am 08.10.2017 parallel zur Abstimmung zum Bürgerbudget in den Erarbeitungsprozess eingebunden. Der Beteiligungsprozess hat mit der Vorstellung der Zentralen Vorhaben am 16.10.2017 seinen Abschluss gefunden.
Der Auslagebeschluss und der
Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbargemeinden wurde am 14.12.2017 durch die Stadtverordnetenversammlung
gefasst (Drucksache 6/DS/596). Die Beteiligung (auch online) der Öffentlichkeit
im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger der
öffentlichen Belange im Sinne des § 4 BauGB sowie die Abstimmung mit den
Nachbargemeinden im Sinne von § 2 Abs. 2 BauGB wurden im Zeitraum 24.01.2018
bis einschließlich 21.02.2018 durchgeführt.
Die eingegangenen
Stellungnahmen und der Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind in der Anlage 1
aufgeführt.
Das umfassend überarbeitete
Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Fürstenwalde 2030!“ (Anlage 2) möge nun
durch die Stadtverordnetenversammlung mit Selbstbindung für die Verwaltung
beschlossen werden. Mit Beschluss kann das überarbeitete Konzept nach
Bestätigung durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) als Grundlage der
Stadtentwicklungsförderung und als Entscheidungsbasis für die weitere Steuerung
herangezogen werden.
Im Auftrag
Christfried Tschepe
Fachbereichsleiter Stadtentwicklung
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Anlagen:
Anlage 1 – Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Anlage 2 – Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) der Stadt Fürstenwalde/Spree