Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 6/DS/819 | ||
Aktenzeichen: | 1.82_ we | ||
Art: | Beratungsdrucksache öffentlich | ||
Datum: | 25.10.2018 | ||
Betreff: | Jahresabschluss 2017 Stadtforst Fürstenwalde - Kommunaler Eigenbetrieb |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Drucksache öffentlich 55 KB | |
![]() | Final_Prüfungsbericht JAP 2017 11 MB |
1.
Beschluss
zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Stadtforst Fürstenwalde
Die
Stadtverordnetenversammlung stellt den geprüften Jahresabschluss 2017 fest.
2.
Beschluss
zur Entlastung der Werkleitung des Stadtforst Fürstenwalde
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt, dem Werkleiter für das Geschäftsjahr
2017 die Entlastung zu erteilen.
3.
Beschluss
zur Ergebnisverwendung 2017 des Stadtforst Fürstenwalde
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Gewinn in Höhe von 19.794,93 EUR
auf neue Rechnung vorzutragen.
4.
Beschluss
zum Vorschlagsrecht zur Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für das
Geschäftsjahr 2018 des Stadtforst Fürstenwalde
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt, dem Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Oder-Spree als Prüfbehörde gem. §106 Abs. 2 BbgKVerf Herrn Henning
Mühl von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG als Wirtschaftsprüfer für das
Geschäftsjahr 2018 vorzuschlagen.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung hat gemäß §
33 (1) Eigenbetriebsverordnung (https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212390#33)
die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung
sowie die Entlastung der Werkleitung getrennt zu beschließen. Gleiches gilt
hinsichtlich des Vorschlagsrechtes zur Prüfung des Jahresabschlusses 2018.
Gemäß § 106 BbgKVerf i. V. m. § 27 der
Eigenbetriebsverordnung sind die Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben zu prüfen.
(https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf#106) Zuständig für diese Prüfung ist gemäß § 105
(3) BbgKVerf der Landrat als allgemeine untere Landesbehörde. Die Prüfung wird
damit vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Oder-Spree wahrgenommen. Dieses
kann sich zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung eines Wirtschaftsprüfers
oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedienen. Der Stadt steht in diesem
Falle ein Vorschlagsrecht zu.
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.Dezember 2017 und des Lageberichtes sowie die Prüfung nach § 53 HHGrG wurde
durch Herrn Wirtschaftsprüfer Henning Mühl durchgeführt. Im Ergebnis der
Prüfung hat der Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt. Damit entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften. Er
gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes wieder. Der Lagebericht steht in Einklang
mit dem Jahresabschluss und vermittelt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebes.
Das Geschäftsjahr 2017 schließt mit einem
Jahresüberschuss von 19.794,93 € ab. Vereinbart wurde in der Vergangenheit,
dass die Hälfte eines möglichen Jahresüberschusses an die Stadt abgeführt wird.
Auf Grund der derzeit schwierigen Lage am Holzmarkt, verbunden mit großen
Verlusten bei neu angepflanzten Bäumen durch die lange Trockenperiode im Jahre
2018, schlägt die Verwaltung vor, von der Vereinbarung abzuweichen und den
Jahresüberschuss im Eigenbetrieb zu belassen.
Der Prüfbericht ist als Dateianhang der
Beratungsdrucksache beigefügt. Er kann in schriftlicher Ausfertigung in der
Stadtverwaltung im Zimmer 125 Beteiligungsmanagement/ Steuerungsunterstützung eingesehen
werden.
Ausführliche Erläuterungen zum vorliegenden
geprüften Jahresabschluss erfolgen in den jeweiligen Sitzungen.
Matthias Rudolph
Bürgermeister
Anlagen:
Prüfbericht 2017 zu öffnen mit Kennzahl: 15517