Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für das Wahlgebiet der Stadt
Fürstenwalde zur Kommunalwahl am 26.Mai 2019 einen Wahlkreis zu bilden.
Sachverhalt:
Nach § 21 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes hat die Stadtverordnetenversammlung darüber Beschluss zu fassen, ob das Wahlgebiet in einen oder in mehrere Wahlkreise eingeteilt werden soll. Der § 20 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes räumt der Vertretung das Recht ein, das Wahlgebiet der Stadt Fürstenwalde/Spree auf Grundlage der zu berücksichtigenden Einwohnerzahl in bis zu vier Wahlkreise einzuteilen.
In Ansehung der Erfahrung der letzten Kommunalwahlen wird vorgeschlagen, das Wahlgebiet nicht in mehrere Wahlkreise einzuteilen.
Christoph Malcher
Wahlleiter