Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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Name: | 6/DS/862 | ||
Art: | Beratungsdrucksache öffentlich | ||
Datum: | 15.01.2019 | ||
Betreff: | Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gegenseitigen Hilfe im Rahmen der Bewältigung von Aufgaben der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr | ||
Untergeordnete Vorlage(n) | 6/DS/862/1 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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![]() | Drucksache öffentlich 46 KB | |
![]() | öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Amt Scharmützelsee 229 KB |
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt
den Bürgermeister, mit dem Amt Scharmützelsee, vertreten durch den
Amtsdirektor, Herrn Christian Riecke, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zur gegenseitigen Hilfe im Rahmen der Bewältigung von gesetzlich
festgeschriebenen Aufgaben der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr zu
unterzeichnen.
Sachverhalt:
Zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der öffentlichen Feuerwehren, insbesondere der Tageseinsatzbereitschaft wurden 2007 für das Land Brandenburg Stützpunktfeuerwehren gebildet. Die Stützpunktfeuerwehren übernehmen neben der Absicherung des örtlichen Brandschutzes planmäßig auch Aufgaben über den Zuständigkeitsbereich des Trägers des örtlichen Brandschutzes hinaus. Insoweit ist es erforderlich, dass die Stützpunktfeuerwehren mit den für diese Aufgabenwahrnehmung erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehrfahrzeugen ausgestattet sind.
Eine Stützpunktfeuerwehr wird wie folgt definiert:
„Eine Stützpunktfeuerwehr ist eine örtliche taktische Feuerwehreinheit in (mindestens) Zugstärke nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 3. Der Stützpunktfeuerwehr können andere örtliche taktische Feuerwehreinheiten zur Erreichung der benötigten Funktionen und zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben zugeordnet werden.
Die Stützpunktfeuerwehr verfügt über die notwendigen ausgebildeten Führungs- und Einsatzkräfte für die taktische Einheit in (mindestens) doppelter Besetzung für alle Funktionen. Sie sichert die Einsatzbereitschaft der taktischen Einheit (Besetzung der benötigten Funktionen mit ausgebildeten Einsatzkräften) an 24 Stunden eines jeden Tages ab. Die Stützpunktfeuerwehr ist neben der Absicherung des örtlichen Zuständigkeitsbereiches planmäßig für den überörtlichen Einsatz vorgesehen. Sie verfügt über die erforderlichen Einsatzmittel.“
Aufgrund der möglichen komplexen Gefahrenlagen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wurde die die Stadt Fürstenwalde bei der Finanzierung von Tanklöschfahrzeugen und Sondertechnik (Drehleiter und Rüstwagen) gefördert und stehen für den überörtlichen Einsatz zur Verfügung. Aus den einsatztaktischen Grundsätzen schließen beide Vertragspartner die Vereinbarung, um Rahmenbedingungen für die weitere zukünftige Zusammenarbeit zu definieren. Hier steht die notwendige Hilfe für die hilfeersuchenden Bürger im Vordergrund, die eine wirksame Gefahrenabwehr und die Erfüllung des jeweils festgelegten Erreichungsgrades sicherstellen soll.
Matthias Rudolph
Bürgermeister
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Anlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Amt Scharmützelsee