Beschlussvorschlag:
1) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die die Kommunale Handlungsleitlinie zur Beförderung von Bürgermitwirkung und Unterstützung des lokalen Engagements im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“.
2) Dem vorgeschlagenen Umsetzungsverfahren wird zugestimmt.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Haushaltsplan bis 2025 jährlich eine Summe von 2.500 Euro zur Bezuschussung von förderfähigen Aktivitäten und Projekten zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt:
Die Stadt Fürstenwalde/Spree setzt sich für
die Förderung der Bürgermitwirkung und Unterstützung des lokalen Engagements in
Fürstenwalde ein; im Stadtteil Nord insbesondere der lokalen sozialen Akteure
und Initiativen zur Umsetzung von Vorhaben, die den Zielen und Handlungsfeldern
des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Soziale Stadt Fürstenwalde Nord“
entsprechen.
Dieses Konzept ist am 08. Juni 2017
beschlossen worden (Drucksache 6/DS/484; https://amtsinfo.fuerstenwalde-spree.de/ai/vo0050.asp?__kvonr=1652). Daraus ergibt sich das Erfordernis zur Anpassung und Aktualisierung
der Kommunalen Handlungsleitlinie zur Mittelvergabe (Anlage 1), die nun
beschlossen werden möge.
Zum Hintergrund
Die Brandenburgische
Landesförderrichtlinie für die Programme der Nationalen Städtebauförderung
bietet den Kommunen die Möglichkeit, einen sogenannten Aktionsfonds
einzurichten, woraus verschiedene Aktivitäten in den Quartieren der
Gebietskulisse unterstützt werden können, die der Erreichung der Ziele des
Förderprogramms dienen. Einen solchen Fonds unterhält die Stadt
Fürstenwalde/Spree in den Programmbereichen „Aktive Stadtzentren“, „Stadtumbau“
und „Soziale Stadt“. Gefördert wurden in den vergangenen Jahren u.a. die
jährliche Shoppingnacht und die technische Anlage für ein Schülerradio. Die
Kommunale Handlungsleitlinie für das Programm Soziale Stadt ist mit der
Förderperiode 2018-2025 nun vollständig überarbeitet worden. Grundlage für die
kommunale Handlungsleitlinie bilden die Städtebauförderungsrichtlinie 2015
(StBauFR 2015) im Stand ihrer 1. Änderung, veröffentlicht am 20. September 2017
und ihre Nebenbestimmungen zum Umsetzungsplan NBest-UPL. Alle Unterlagen sind
auf den Seiten des MIL einsehbar unter: https://lbv.brandenburg.de/323.htm (letzter Zugriff: 22.07.2019).
In
den Programmen der Städtebauförderung eröffnet der Fördermittelgeber mit dem
Aktionsfonds die Möglichkeit, privates Engagement in den Gebietskulissen zu
fördern und zu unterstützen. Grundlage für die Weiterreichung der Fördermittel
von Land und Bund unter Hinzunahme eines kommunalen Eigenanteils als jeweils
Drittelförderung ist die jeweilige Handlungsleitlinie der Stadt. Diese hat die
Landesvorgaben entsprechend zu berücksichtigen und umzusetzen.
Die in der Anlage
beigefügte Handlungsleitlinie ermöglicht die 100%-Förderung von kleinteiligen
Maßnahmen im Quartier mit der Kostenhöchstgrenze von 250 Euro (Anlage 3).
Ziele des Programms „Soziale Stadt“
Mit den Mitteln des Aktionsfonds
werden die Aktivitäten und Projekte in den Quartieren bezuschusst, die der
Sicherung und Verbesserung des Stadtteils als attraktivem Wohn-, Freizeit- und
Bildungsstandort dienen. Die Ziele sind,
Zum Umsetzungsverfahren
Die Anträge (Anlage 2)
sollen in der Stabsstelle Fördermittelmanagement eingehen. Nach Prüfung der
formellen Richtigkeit erfolgt die Prüfung der fachlichen Inhalte durch den
Fachbereich Stadtentwicklung. Die Bescheidung erfolgt durch das Fördermittelmanagement,
die fachliche Betreuung der Umsetzung wiederum durch die Fachgruppe
Stadtplanung.
Das Antragsformular
ist bei der Stadtverwaltung Fachgruppe Stadtplanung bzw. über die Internetseite
www.fuerstenwalde-spree.de erhältlich.
Im Auftrag
Christfried Tschepe
Fachbereichsleiter Stadtentwicklung
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Anlagen:
Anlage 1 – Kommunale Handlungsleitlinie, aktualisierte Fassung mit Stand 22.07.2019
Anlage 2 – Antragsformular
Anlage 3 – Verfahrensbeschreibung