Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fürstenwalde/Spree.
Sachverhalt:
Für den Flächennutzungsplan vom 21. August 1997, zuletzt geändert durch die 9. Berichtigung vom 05. August 2016, soll das Verfahren zur 32. Änderung eingeleitet werden.
Die Stadt Fürstenwalde/Spree beabsichtigt die Entwicklung eines Einzelhandelsstandortes an der Lange Straße/An der Kohlenbahn und die Sicherung einer Gemeinbedarfsfläche. Anlass ist der aufzustellende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 67 „Vollsortiment-Lebensmittelmarkt Lange Straße“ (7/DS/156).
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der ca. 11,3 ha große Änderungsbereich zwischen der östlichen Mehrfamilienhausbebauung, der nördlichen Lange Straße sowie der südlich angrenzenden Kleingartenanlage gelegen. Westlich wird der Bereich durch die Straße „An der Kohlenbahn“ begrenzt.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
67 „Vollsortiment-Lebensmittelmarkt Lange Straße“ ist im Flächennutzungsplan
als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
Schule sowie sportlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen
dargestellt. Somit lässt sich der parallel in Aufstellung befindliche,
vorhabenbezogene Bebauungsplan mit seinen beabsichtigen Festsetzungen eines
Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel derzeit nicht aus dem
Flächennutzungsplan entwickeln. Der restliche Änderungsbereich ist als
Wohnbaufläche Typ 3 (Geschossflächenzahl bis 0,3) dargestellt.
Mit der 32. Änderung
soll im Änderungsbereich die Darstellung der Gemeinbedarfsfläche in eine
Darstellung als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Einkaufszentren und
großflächige Handelsbetriebe geändert werden. Weiterhin soll ein Teilbereich
von der Darstellung Wohnbaufläche Typ 3 in
eine Darstellung als Grünfläche geändert werden. Der restliche Teil der
Wohnbaufläche Typ 3 soll in eine Wohnbaufläche Typ 2 (Geschossflächenzahl bis
0,8) geändert werden. Im Gebiet beiderseits der Wacholderstraße entspricht dies
der vorhandenen Bebauung.
Im Landschaftsplan ist
die unbebaute Fläche als Landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Sie übernimmt
damit im Bestand die Funktion als Kaltluftentstehungsgebiet im
Siedlungsbereich.
Die künftige Darstellung
einer Grünfläche im Flächennutzungsplan steht im Einklang mit dem Entwurf des
Landschaftsplanes, der in diesem Bereich auf einer Teilfläche der bisherigen
Landwirtschaftsfläche einen „Stadtacker“ mit der Entwicklung einer
entsprechenden Erschließung und Schaffung von Aufenthaltsqualitäten vorschlägt.
Für die bislang als
Schulstandort dargestellte Gemeinbedarfsfläche ist im Rahmen des
Änderungsverfahrens ein Ersatzstandort zu finden.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll
im Regelverfahren nach §§ 2-6 Baugesetzbuch (BauGB) (http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/,
Zugriff am 07.04.2020), d. h. einschließlich einer Umweltprüfung, durchgeführt
werden.
Mit dem Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1
BauGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__2.html, Zugriff am 07.04.2020)
wird das Verfahren zur Planänderung eingeleitet.
Im Auftrag
Christfried Tschepe
Fachbereichsleiter Stadtentwicklung
______________________________________
Anlagen:
Anlage 1- Übersichtsplan mit Änderungsbereich der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes (Lange Straße)
Anlage 2 – Übersichtsplan mit Änderungsbereich der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes (Lange Straße) mit den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes