Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenwalde/Spree beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021.
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan wird auf der Grundlage politischer Zielsetzungen sowie rechtlicher und tatsächlicher Erfordernisse vom Kämmerer und der Fachgruppe Finanzen im Zusammenwirken mit allen anderen Fachgruppen aufgestellt und anschließend vom Hauptverwaltungsbeamten festgestellt.
Für die Planung 2021 wurden die vorläufigen Ergebnisse 2019, die vorliegenden Erkenntnisse und Prognosen für das Haushaltsjahr 2021 sowie die Anforderungen der Produktverantwortlichen berücksichtigt.
Die Orientierungsdaten des Landes für das Haushaltsjahr 2021 vom 21.09.2020 wurden entsprechend in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Der Haushaltsplan 2021 weist folgende Eckdaten auf:
Ergebnishaushalt (Anlage 3)
Der Haushaltsplan der Stadt
Fürstenwalde/Spree weist ein ordentliches Jahresergebnis in Höhe von -912.500
Euro aus.
Der voraussichtliche Stand der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2020 beträgt 33.770.558 Euro. Unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme 2021 in Höhe des Fehlbetrages von 912.500 Euro beträgt die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 31.12.2021 voraussichtlich 32.858.058 Euro (vgl. Rücklagenübersicht).
Der Haushaltsplan der Stadt Fürstenwalde/Spree ist in der vorgelegten Fassung entsprechend § 63 Abs. 5 BbgKVerf in Verbindung mit § 26 Abs. 2 KomHKV ausgeglichen (Stufe 2 des Haushaltsausgleichs).
Finanzhaushalt (Anlage 4)
Der Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1.049.000 Euro reicht nicht aus, um die Investitionskredite in Höhe von 4.596.400 Euro zu tilgen.
Der voraussichtliche Saldo aus der Investitionstätigkeit beträgt 198.700 Euro.
Die Veränderung des Bestandes an Finanzmitteln beträgt -3.348.700 Euro. Dies hat zur Folge, dass sich der Kassenkredit in dieser Größenordnung erhöhen wird.
Der Haushaltsplan ist gem. § 66 Abs. 1 BbgKVerf Teil der Haushaltssatzung und besteht aus
dem Ergebnisplan,
dem Finanzplan,
den Teilplänen.
Dem Haushaltsplan sind folgende Anlagen beigefügt (§ 3 Abs. 2 KomHKV):
eine Übersicht über die gebildeten Budgets.
Entsprechend § 6 Abs. 1 KomHKV sind für jeden Produktbereich (zweistellig) ein Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt aufzustellen. Die jeweiligen Summenblätter je Produktbereich wurden dem vorliegenden Haushaltsplan 2021 entsprechend der Hinweise der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 23.03.2020 zur Haushaltssatzung 2020 beigefügt.
Weiterhin sind gemäß dem verbindlichen Muster zu § 65 BbgKVerf die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, in Euro auszuweisen. Dieser Hinweis der Kommunalaufsicht wurde ebenfalls mit Vorlage der Haushaltssatzung 2021 umgesetzt.
Der Wortlaut des § 5 Abs. 5 Nr. 5 der Haushaltssatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree für das Haushaltsjahr 2021 lautet nun wie folgt:
Die Wertgrenzen, ab der eine
Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) bei der Erhöhung des gemäß
Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages auf 2.000.000 EUR und
b) bei
bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder
Einzelauszahlungen auf 800.000 EUR
festgesetzt.
Diese Wertgrenzen entsprechen den in Prozent angegebenen Wertgrenzen der Haushaltssatzungen der vergangenen Jahre.
Matthias Rudolph
Bürgermeister
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Anlagen:
A 1 Haushaltsbuch 2021
A 2 Entwurf Haushaltssatzung 2021
A 3 Ergebnishaushalt 2021
A 4 Finanzhaushalt 2021
A 5 Vorbericht
A 6 Stellenplan 2021
A 7 Erläuterungen zum Stellenplan 2021
A 8 Prioritätenliste für den laufenden Verwaltungsbedarf 2021-2024 (Stand 27.10.2020) - Zusammenfassung
A 9 Prioritätenliste für den laufenden Verwaltungsbedarf 2021-2024 (Stand 27.10.2020)
A 10 Prioritätenliste für den Investitionsbedarf 2021-2024 (Stand 27.10.2020) - Zusammenfassung
A 11 Prioritätenliste für den Investitionsbedarf 2021-2024 (Stand 27.10.2020)