Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2006 des Städtischen Betriebshofes –Kommunaler Eigenbetrieb- entgegen und berät diesen in seiner Sitzung am 28.02.2007.
Im Ergebnis der Beratung soll eine Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung gegeben werden, den Wirtschaftsplan des Städtischen Betriebshofes gemäß der Zusammenstellung nach §15 Abs.1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2007 zu beschließen.
Der Eigenbetrieb ist als Sondervermögen gemäß § 10 (1) der Eigenbetriebsverordnung
gesondert zu verwalten und nachzuweisen. Dem entsprechend ist die Wirtschaftsplanung
aufzustellen.
Gemäß §15 der Eigenbetriebsverordnung hat der Betriebshof der Stadt Fürstenwalde
jährlich einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser Wirtschaftsplan bildet eine verbindliche
Anlage zum Haushaltsplan der Stadt. Die Ansätze des Wirtschaftsplanes müssen
demzufolge mit den entsprechenden Ansätzen des Haushaltsplanes übereinstimmen.
Der Wirtschaftsplan wird von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die
Verbindung zur Haushaltswirtschaft besteht lediglich darin, dass dem Haushaltsplan die
Pläne und aktuellen Jahresabschlüsse als Anlagen beizufügen sind. Es ist nicht zwingend
vorgeschrieben, dass beide Pläne in der selben Sitzung zu beschließen sind.
Gemäß § 6 (2) der Satzung des Städtischen Betriebshofes - Kommunaler Eigenbetrieb wird
der Hauptausschuss als beratender Ausschuss in allen Dingen, die der Beschlussfassung
der Stadtverordnetenversammlung unterliegen, tätig.
Der Aufbau eines Wirtschaftsplanes für Eigenbetriebe ist in der Verordnung über die
Eigenbetriebe der Gemeinden vorgeschrieben. Danach besteht er aus folgenden Teilen:
1. den Festsetzungen nach § 76 (2) der Gemeindeordnung,
2. dem Erfolgsplan, der eine Aufzählung aller voraussehbaren Erträge und
Aufwendungen enthält und wie eine Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern ist,
3. dem Vermögensplan, der alle Einnahmen und Ausgaben, die sich aus
Änderungen des Anlagevermögens, wie Erneuerung, Erweiterung, Neubau und
Veräußerung, und aus der Kreditwirtschaft sowie den notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen ergeben. Auf der Einnahmeseite sind die Deckungsmittel nachzuweisen,
4. der Stellenübersicht aufgestellt nach der Stellenplanverordnung,
5. dem fünfjährigen Finanzplan mit einer pro Jahr gegliederten Übersicht über
die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplanes
sowie einer Aufstellung über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben
des Eigenbetriebes, die sich auf die Haushaltswirtschaft der Stadt auswirken
sowie
6. einer Zusammenstellung der genehmigungspflichtigen Kreditaufnahmen,
Verpflichtungsermächtigungen, Sicherheiten und Gewährleistungen für Dritte
und Kassenkredite.
Feststellung des
Wirtschaftsplanes 2007
1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 1.249.800 Euro
die Aufwendungen 1.248.700 Euro
der Jahresgewinn 1.100 Euro
der Jahresverlust 0 Euro
1.2. im Vermögensplan
die Einnahmen 80.400 Euro
die Ausgaben 80.400 Euro
2. Es werden festgesetzt
2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 Euro
2.2.der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0 Euro
2.3 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 200.000 Euro
Sonnhild Beczkowski
Werkleiterin
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