Beschluss:
Ziel soll
sein, dass Fürstenwalde die Fördervoraussetzungen für das Sonderprogramm des Bundes „Stadt & Land“
erfüllt.
Kann ein
diesem Ziel dienendes Rad-Verkehrskonzept nicht im Wege der internen Erarbeitung geleistet werden, so wird der
Bürgermeister beauftragt ein Rad- Verkehrskonzept
auszuschreiben.
2. Der Bürgermeister wird im zweiten Schritt
beauftragt auf der Grundlage des Rad- Verkehrskonzeptes
Fördermittel für den Ausbau der Radwegeverbindung vom Leuchtturmkreisel zum Friesenstadion (Querungshilfe Heideland)
beim Sonderprogramm „Stadt
& Land“ zu beantragen. (Ziel Fertigstellung in 2021)
3.
Der Bürgermeister wird im dritten Schritt beauftragt für den Fall einer
Förderung des unter 2. genannten
Vorhabens, die frei gewordenen Haushaltsmittel in 2021 als Deckungsquelle für Planungskosten (APL) für
weitere Projekte aus dem Rad- Verkehrskonzept
zum Ausbau der Radfahr-Infrastruktur in Fürstenwalde einzusetzen.
Beispielhaft
seinen genannt:
- Ausbau des Radweges am
Schulstandort Spree Campus
- Radweg zur Raunschen Ziegelei
- Querungshilfe Heideland
- Radwegeverbindung Spreebrücke zum
Bahnhof
-
Radweg entlang der Dr.-Wilhelm-Külz-Straße
-
Fahrradparkhaus am Bahnhof
-
Radweg zum OT Molkenberg
u.v.m.
Sachverhalt:
Trotz Beschlusses zur Erstellung einer Radwegekonzeption für die Stadt Fürstenwalde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 29.5.2015 und nochmaligen Beschluss darüber vom 05.07.2018 fehlt bis heute ein Rad-Verkehrskonzept.
Wir machen mit unserem Antragt einen erneuten Versuch, um die Verkehrsplanung rund um den Radverkehr, in diesem Fall bewusst nicht nur die Radwege betreffend, schnellstmöglich zu qualifizieren.
Um Fördermittel aus dem neuen Sonderprogramms des Bundes "Stadt & Land"-Fahrradinfrastruktur in Anspruch nehmen zu können, ist es unbedingt erforderlich die beantragten Maßnahmen aus einem bestehenden Rad-Verkehrskonzept abzuleiten.
Das Sonderprogramm gehört zum Klimaschutzprogramm 2030 und
bietet neue Chancen für den Radverkehr.
Für die Jahre 2021 bis 2023 stehen bundesweit insgesamt 657 Mio. EUR, davon rund 30,88 Mio. EUR für das Land Brandenburg zur Verfügung.
Wir haben die große Chance auf diesem Wege in die notwendige und längst überfällige sukzessive Entwicklung der Radfahr-Infrastruktur in Fürstenwalde einzusteigen.
Eine Deckungsquelle dafür finden wir im Haushalt 2021 im Kostenträger Stadtplanung 511 1010.
Peter Apitz
Fraktionsvorsitzender