Beschlussvorschlag:
1. Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt den geprüften Jahresabschluss 2011
und entlastet die Werkleitung für das
Geschäftsjahr 2011.
2. Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Gewinn in Höhe von 124.651,29 € mit
54.651,29 € auf neue Rechnung vorzutragen sowie 70.000,00 € an die Stadt
Fürstenwalde auszuschütten.
Sachverhalt:
Entsprechend der Verordnung über
die Eigenbetriebe der Gemeinden vom 27. März 1995 ist die Werkleitung nach § 21,
Abs. 1 verpflichtet, einen Jahresabschluss und Lagebericht aufzustellen
besehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Die
Jahresabschlussprüfung soll nach § 31, Abs. 6 der Eigenbetriebsverordnung
innerhalb von neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahres abgeschlossen sein und
der zuständigen Stelle vorgelegt werden. Die zuständige Stelle ist der
Landkreis Oder-Spree. Die Prüfung ist erfolgt. Es gab keine Beanstandungen.
Mit der Wirtschaftsprüfung wurde
der Wirtschaftsprüfer Tom Wrankmore beauftragt.
Entsprechend § 33 der
Eigenbetriebsverordnung ist der Gemeindevertretung der geprüfte Jahresabschluss
zur Beschlussfassung vorzulegen. Zugleich entscheidet die Gemeindevertretung
über die Entlastung der Werkleitung.
Der Beschluss der
Gemeindevertretung über den geprüften Jahresabschluss, die Entlastung der
Werkleitung und die Gewinnverwendung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Nach dem Beschluss ist der geprüfte
Jahresabschluss eine Woche öffentlich auszulegen.
Der Jahresabschluss 2011 wurde
durch den Stadtforst Fürstenwalde – Kommunaler Eigenbetrieb erstellt und durch
den Wirtschaftsprüfer bewertet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Bestandteil dieser Drucksache
sind der Lagebericht 2011, die Gewinn- und Verlustrechnung 2011 und die
Abschlussbilanz 2011.
Das Jahresergebnis des
Eigenbetriebes ist um 28 T€ auf 124 T€ angestiegen. Die Bilanzsumme hat sich um 201 T€ auf 25.369
T€ erhöht. Der Eigenbetrieb erwartet für das Geschäftsjahr 2012 ein positives
Jahresergebnis.
Der Jahresgewinn 2011 beträgt 124.651,29 € und soll wie folgt verwendet werden:
a) auf neue Rechnung vorzutragen 54.651,29 €
b) Ausschüttung an die Stadt 70.000,00 €
H e n g s t
Bürgermeister
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Anlagen:
Jahresabschluss 2011 als Lagebericht
Gewinn- und Verlustrechnung
Aufgliederung der Bilanz zum 31.12.11
Prüfvermerk des Wirtschaftsprüfers