Sitzung: 06.10.2009 102/072/2009
Beschluss: Zustimmung
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 5/118
Beschlussvorschlag:
- Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligung der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden Stellungnahmen eingegangen sind. Über den Sachverhalt der Stellungnahmen, ersichtlich in Anlage 1, wird entschieden. Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung wird durch Beschluss zum Protokoll der Abwägung.
- Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 Ziff. 9 der
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
(BbgKVerf) in der Fassung vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) in
Verbindung mit § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) die
2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 18 „Wohnen am Spreebogen“ für das Gebiet
der Flurstücke 11 tw, 12, 14, 65, 66, 67, 75, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88,
89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 110, 111, 115, 120, 122, 123, 124, 125, 126,
127, 128, 129, 138 der Flur 106, Flurstücke 50, 51, 59 tw der Flur 118,
Gemarkung Fürstenwalde., bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den
textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung. Die Begründung (Teil C)
wird gebilligt.