Beschluss: Zustimmung

Abstimmung: Ja: 26, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung  vom 20. Juli 2004 (BGBl. I S. 2414) (BauGB'04) für den erweiterten Bereich der Rahn-Grundschule in der Eisenbahnstraße die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57 "Schulstandort Eisenbahnstraße" mit dem Ziel eine Fläche für Gemeinbedarf zu entwickeln; im Bereich der Einmündung der Gartenstraße in die Eisenbahnstraße soll eine öffentliche Grünfläche entstehen. Die rückwärtige Erschließung des Schulbereiches ist neu zu ordnen. Der Bereich der Planung umfasst folgende Flurstücke: Gemarkung Fürstenwalde, Flur 107, Flurstücke 215, 216; Flur 119, Flurstücke 333, 334.