Beschluss: Abstimmungsergebnis

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des am 12.02.2009 gefassten Beschlusses zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 09 „Wohngebiet Kastanienweg“, geändert durch die 1. vereinfachte Änderung.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung der 2. Änderung für den Bebauungsplan Nr. 09 „Wohngebiet Kastanienweg“, geändert durch die 1. vereinfachte Änderung. Die 2. Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

Herr Tschepe erläutert die Nachteile und Mehrkosten eines Aufhebungsverfahrens. Deshalb soll durch ein Änderungsverfahren die Regelungsdichte im Plangebiet vermindert werden.