Sitzung: 31.07.2012 102/105/2012
Beschluss: Zustimmung
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 5/461
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 14 b "Gewerbliches Umfeld Reifenwerk".
Herr Tschepe erläutert, im oberen Bereich befinden sich Brachflächen, die im Flächennutzungsplan als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen sind. und auch so genutzt werden. Der größere Teil der Brachfläche weist vielfache Probleme auf. Die Flächen sind überwiegend versiegelt und belastet. Sollten sich dort Menschen ansiedeln, auch für gewerbliche Nutzung, dann muss vorher eine entsprechende Beräumungsmaßnahme vorgenommen werden. Weiterhin gibt es rund um das Reifenwerk ein spezielles Immissionsproblem, nämlich die Geruchsbelastung. Dafür gibt es Richtlinien, die das Beurteilen, dass an so und soviel Tagen der Grenzwert nicht überschritten werden darf. Dadurch können wir um Umfeld keine Firma ansiedeln, die zusätzlich Geruchsbelastung erzeugt. Auf diesem Gelände können wir auch kein Unternehmen ansiedeln, wo dauerhaft Arbeitsplätze eingerichtet werden, die dann einer Geruchsbelastung durch das Reifenwerk ausgesetzt sind.
Der Bürgermeister, Herr Hengst hat in vielen Gesprächen einen Interessenten gefunden, der dort einen Solarpark errichten möchte. Die Fläche eignet sich besondern gut für einen Solarpark, da im direkten Umfeld des Reifenwerks , auf Grund dessen Emission, Menschen auf Dauer, nicht angesiedelt werden können. Von einem Solarpark gehen andererseits keine Emissionen aus, welche die gewerblichen und industriellen Nutzungen in der Nachbarschaft beeinträchtigen.
Abg. Ksink fragt an, ob die Firma Beckmann sich dort nicht ansiedeln wollte. Das Interesse der Firma Beckmann existiert weiterhin, sie beziehen sich aber auf die Fläche westlich des Solarparks.