Dr. Fehse führt aus, dass die Zahl der erschienen Amtsblätter seit 2006 von 23 auf 47 im Jahr 2014 anstieg. Das Amtsblatt dient dem Zweck der Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen und sonstiger amtlichen Mitteilungen. Es kann neben dem amtlichen Teil auch einen nichtamtlichen Teil enthalten, der ortsspezifische Nachrichten und Hinweise auf Veranstaltungen enthält. Der Inhalt unterliegt strengen gesetzlichen Formvorschriften, die im Wesentlichen in der Kommunalverfassung der Bekanntmachungsanordnung des Landes Brandenburg geregelt sind. Am 2.3.2005 wurde durch den Hauptausschuss einstimmig beschlossen, dass das Amtsblatt nicht mehr an alle Haushalte verteilt werden soll.

Argumente dafür waren u.a.: Wenn dass Amtsblatt weiter durch die Verwaltung im Eigendruck hergestellt wird und an alle Haushalte verteilt werden soll, dann können dort nicht mehr die Tagesordnungen für die Stadtverordnetenversammlungen, Hauptausschuss und den Ortsbeirat Trebus veröffentlicht werden. Die Tagesordnungen müssten mindestens 14 Tage vor der Sitzung feststehen, kurzfristige Änderungen könnten nicht mehr vorgenommen werden. Es müsste wieder auf ein Tagesblatt (z.B. MOZ) zurückgegriffen und dort veröffentlicht werden. Dies bedeutet zusätzliche Kosten. Weiterhin muss mit einer erheblichen Verlängerung des Zeitraums von der textlichen Erstellung bis zur Verteilung des Amtsblattes gerechnet werden. Dadurch würden sich wiederum Veränderungen hinsichtlich des Zeitpunktes des In-Kraft-Tretens von Satzungen ergeben.

 

Der Vorschlag seitens der Verwaltung wäre, dass Amtsblatt in der jetzigen Erscheinungsform mit zusätzlichen Berichten durch die FG Verwaltungsservice zu ergänzen und dieses auf Wunsch auch an interessierte EinwohnerInnen per Mail, als Link oder PDF zu senden.

 

Nach eingehender Diskussion verständigen sich die Mitglieder darauf, die Verwaltung zu beauftragen, einen E-Mail-Newsletter im Amtsblatt einzurichten.

 

Zustimmung   Ja 14  Nein 0  Enthaltung 0  Befangen 0