Sitzung: 22.11.2018 100/047/2018
Beschluss: Zustimmung
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 6/DS/798
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die anliegende Satzung über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Fürstenwalde/Spree.
Die Satzung tritt mit Veröffentlichung des bestätigten Haushaltes durch die Stadtverordnetenversammlung, frühestens zum 1.1.2019 in Kraft.
Der Bürgermeister findet es gut, dass die Sätze an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden; aber illusorisch gesehen, wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung für freiwillige Feuerwehrleute nicht dazu führen, mehr Ehrenamtliche zu finden.
Herr Zänker beantragt die Vertagung der Satzung, da es noch keinen beschlossenen Haushalt für das Jahr 2019 gibt.
Herr Wende spricht dagegen, denn die Satzung kann mit dem Haushaltsbeschluss in Kraft treten.
Daraufhin zieht Herr Zänker den Antrag zurück.
Herr Koch formuliert einen zusätzlichen Satz zum Beschlusstext:
Die Satzung tritt mit Veröffentlichung des bestätigten Haushaltes durch die Stadtverordnetenversammlung, frühestens zum 1.1.2019 in Kraft.