Beschluss: Zustimmung

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligung der berührten Behörden Stellungnahmen eingegangen sind. Über den Sachverhalt dieser Stellungnahmen, ersichtlich in Anlage 1, wird entschieden. Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung wird durch Beschluss zum Protokoll der Abwägung.
  2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligung der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht wurden.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf der Grundlage der §§ 5 und 35 Abs. 2 Ziff. 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I/01 S. 154), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28.06.2006 (GVBl. I S. 74) in Verbindung mit § 10 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. 2005, Teil I, S. 1818) die Aufhebung der Satzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 56 „Freizeitanlage Trebus“ für das Gebiet Gemarkung Trebus, Flur 1, Flurstück 87 tw., bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B). Die Begründung (Teil C) wird gebilligt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung der Satzung ortsüblich öffentlich bekannt zu machen und die Landes- und Regionalplanung sowie das Amt für Kreisentwicklung von der Aufhebung in Kenntnis zu setzen.