Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Jagdnutzungsvorschrift in der vorgelegten Fassung zum 12.08.2005.
Ja 12
In der Jagdnutzungsvorschrift, Seite 15 Punkt 2.15.7 ist eine Änderung vorzunehmen. Richtig muss es heißen:“ ..............., deren Fleisch zum Verzehr des Menschen verwendet werden soll, unterliegt der Pflicht zur Trichinenschau.“