Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenwalde/Spree beschließt die
1. Nachtragshaushaltssatzung 2005 in der vorliegenden Form.
Sachverhalt:
Die Haushaltssatzung 2005 wurde am 09.03.2005 verabschiedet. Sie wies im Verwaltungshaushalt Einnahmen von 36.697.200 € und in den Ausgaben einen Betrag von 40.094.100 € aus. Das Defizit betrug demnach 3.396.900 €.
Der Vermögenshaushalt schloss in Einnahme und Ausgabe mit 10.638.600 € ab. Eine Kreditaufnahme war nicht vorgesehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 8.000.000 € festgelegt.
Auf Grund des Fehlbetrages war die Stadt Fürstenwalde verpflichtet, ein Haushaltssicherungs-konzept zu verabschieden. Dieses Konzept wurde ebenfalls am 09.03.2005 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Im Finanzplan wird ausgewiesen, dass im Haushaltsjahr 2007 der Haushaltsausgleich erreicht werden wird.
Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenwalde ist mit dem Haushaltssicherungskonzept am 07.09.2005 vom Landkreis Oder-Spree als Untere Kommunalaufsichtsbehörde mit Auflagen genehmigt worden.
Die Auflagen beziehen sich auf die im Vermögenshaushalt veranschlagten Darlehen, die in Vorjahren von der Stadt an Gesellschaften und Vereine ausgereicht wurden.
Es liegt ein Nachtragshaushalt vor, der im Verwaltungshaushalt aufgrund von Einnahmen in Höhe von 39.913.300 € und Ausgaben von 40.886.300 € einen Fehlbetrag von 973.000 € ausweist.
Der Vermögenshaushalt wurde ausgeglichen
und umfasst Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 11.527.000 €.
Reim
Bürgermeister
Anlage
Anlage zur DS 4/271/1
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Fürstenwalde/
Spree
für das Haushaltsjahr 2005
Aufgrund des § 79 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg wird nach Beschluss der
Gemeindevertretung vom 27.10.2005
folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag
um um des Haushaltsplanes einschl.
der Nachträge
gegenüber nunmehr
bisher festgesetzt
auf € € € €
1. im Verwaltungshaushalt |
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die Einnahmen |
3.216.100 |
0 |
36.697.200 |
39.913.300 |
die Ausgaben |
792.200 |
0 |
40.094.100 |
40.886.300 |
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2. im Vermögenshaushalt |
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die Einnahmen |
888.400 |
0 |
10.638.600 |
11.527.000 |
die Ausgaben |
888.400 |
0 |
10.638.600 |
11.527.000 |
§ 2
Unverändert bleibt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite 0
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 8.000.000 €
§ 3
Unverändert bleiben die Hebesätze für die Realsteuern.
§ 4
Unverändert bleiben die Aussagen im § 4.
Fürstenwalde, den 27.10.2005
Reim
Bürgermeister