Betreff
Einrichtung eines Friedwaldes im Stadtwald Fürstenwalde
Vorlage
4/284/1
Aktenzeichen
SF-Weber
Art
Beratungsdrucksache öffentlich

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Ausweisung eines Friedwaldes im Stadtwald Fürstenwalde, in der Gemarkung Fürstenwalde, Flur 34, die Flurstücke 2,4,6 und 7.

2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Stadtforst Fürstenwalde- Kommunaler Eigenbetrieb mit der Beantragung der Genehmigung der Flächen als Gemeindefriedhof nach § 27 Brd. Bestattungsgesetz beim Landkreis Oder-Spree.

3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Nutzungsordnung für den „Friedwald Fürstenwalde“.

4. Die Stadtverordnetenversammlung überträgt die Betreuung des Friedwaldes dem Stadtforst Fürstenwalde- Kommunaler Eigenbetrieb und beauftragt Diesen mit dem Vertragsabschluß mit der Friedwald GmbH zur Betreibung des Friedwaldes.


Sachverhalt:

Friedwald ist eine neue Bestattungsform. Die Asche Verstorbener wird im Wald direkt zu den Wurzeln eines Baumes gegeben. Der Baum ist Grab und Grabmal, er nimmt die Asche mit seine Wurzeln auf, als Sinnbild des Lebens über den Tod hinaus. Die Grabpflege übernimmt die Natur.

Ein Friedwald ist Teil eines natürlichen Waldes. Als Begräbnisplatz ist es von außen nicht erkennbar.

Auf der Suche nach neuen Geschäftfeldern, zur Erschließung weiterer Einnahmemöglichkeiten für den Stadtwald, stieß die Verwaltung auf die Möglichkeit des Friedwaldes.

Diese neue Form der Bestattung ist seit einigen Jahren in Ausbreitung begriffen. In den neuen Bundesländern gibt es bis heute noch keinen Friedwald, so dass wir auf diesem Gebiet in Brandenburg Neuland betreten.

Da das Brandenburgische Bestattungsgesetz diese Form der Beisetzung nicht ausdrücklich vorsieht erfolgten zwei Beratungsgespräche beim Landkreis Oder Spree. Das Ordnungsamt ist die genehmigende Stelle zur Ausweisung eines Friedhofes. Bei den ersten Sondierungsgesprächen wurde eine Offenheit gegenüber dem Thema signalisiert, so dass die Verwaltung nun den Widmungsakt einleiten möchte.

Die erste Flächenauswahl im Revier Beerenbusch musste auf Grund von kritischen Gesichtspunkten des Naturschutzes und des Trinkwasserschutzes wieder verworfen werden.

Auf der Suche nach einer Alternative wurde nun eine Waldfläche bei Hangelsberg ausgewählt. Diese Fläche fand auch die Zustimmung der Friedwald GmbH die in Friedwäldern als Betreiberin auftritt.

Zur Ausweisung eines Friedwaldes benötigt man attraktive Waldflächen auf ca. 50 ha. Auf den Flächen werden jeweils ca. 100 Bäume pro ha für den Verkauf als Begräbnisplatz ausgewählt, vermessen und verpreist.

Der Waldbesitzer erhält von der Friedwald GmbH eine Beteiligung von ca. 800 bis 1.000,- € pro Baum. Die Nutzungsdauer beträgt 99 Jahre, so dass bei voller Belegung etwa 800 bis 1000,-€/ha/a veranschlagt werden können.

Dieser Ertrag ist auf einer Waldfläche mit normaler Forstwirtschaft in Brandenburg nicht erzielbar. Aus diesem Grund erscheint der Verwaltung die Ausweisung eines Friedwaldes für lohnend.


Thomas Weber

Werkleiter

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Anlagen:

Nutzungsordnung

Lageplan