hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB'04
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung vom 20. Juli 2004 (BGBl. I S. 2414) (BauGB'04) für den erweiterten Bereich der Rahn-Grundschule in der Eisenbahnstraße die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 57 "Schulstandort Eisenbahnstraße" mit dem Ziel eine Fläche für Gemeinbedarf zu entwickeln; im Bereich der Einmündung der Gartenstraße in die Eisenbahnstraße soll eine öffentliche Grünfläche entstehen. Die rückwärtige Erschließung des Schulbereiches ist neu zu ordnen. Der Bereich der Planung umfasst folgende Flurstücke: Gemarkung Fürstenwalde, Flur 107, Flurstücke 215, 216; Flur 119, Flurstücke 333, 334.
Sachverhalt:
Der traditionsreiche und das Stadtbild in diesem Bereich positiv prägende Schulstandort in der Eisenbahnstraße kann nach der Schließung der 2. Gesamtschule erhalten bleiben. Der freie Schulträger Dr. P. Rahn betreibt im Schulgebäude nun eine Grundschule. Als weitere Maßnahme, die die Nutzung am Ort und die erhaltenswerten Gebäude sichert, ist beabsichtigt, das ehemalige Stadthaus 1 zu erwerben um dort einen Hort zu betreiben. In diesem Zusammenhang soll der gesamte Schulhof neu gestaltet werden. Dabei wird die rückwärtige Erschließung insbesondere die Anfahrt für die Feuerwehr besser geregelt werden. Im Bereich der Ecke Eisenbahnstraße / Gartenstraße soll der ungeordnete Zustand (Stellplätze, verlassenes Gebäude) städtebaulich mit der Anlage einer öffentlichen Grünfläche gefasst werden.
Zur Durchsetzung dieser neuen Ordnung soll ein Bebauungsplan erstellt werden.
in Vertretung
Anne Fellner
Beigeordnete
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Anlagen:
Übersichtsplan zur Lage des Plangebiets