Beschlussvorschlag:
Die der Drucksache beiliegende Ordnungsbehördliche Verordnung zur öffentlichen Sicherheit in der Stadt Fürstenwalde/Spree (Stadtordnung) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die zurzeit gültige
„Stadtordnung“ wurde im Jahr 2014 beschlossen. Mit der Entwicklung der Stadt
und der Bildung der Ortsteile Molkenberg und Heideland veränderten sich sowohl
örtliche Sachverhalte und Rahmenbedingungen, als auch der rechtliche Rahmen.
Die
örtlichen Ordnungsbehörden können auf
Grundlage des § 26 des Gesetzes
über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG)
zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
Verordnungen erlassen. Diese ordnungsbehördlichen Verordnungen sind gemäß
Verwaltungsvorschriften des Ministers des Innern zur Durchführung des
Ordnungsbehördengesetzes (VwV OBG) nur in unabweisbar notwendigen Fällen zu
erlassen. Demnach ist vor dem Beschluss einer solchen Verordnung zu prüfen, ob
bereits einschlägige Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen vorhanden sind,
die den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung ausschließen oder
überflüssig machen.
Die zur Beschlussfassung vorgelegte Verordnung wurde hinsichtlich dieser Vorgaben geprüft und überarbeitet. Hierbei wurden die bestehenden Regelungen kritisch hinterfragt und auf ein unabweisbar notweniges Maß reduziert. Das Ergebnis dieser Arbeit ist in der Anlage I der Beratungsdrucksache beigefügt und wird als Ordnungsbehördliche Verordnung zur Beschlussfassung vorgelegt. In der Anlage II ist eine Gegenüberstellung der bislang bestehenden Verordnung und der zur Beschlussfassung vorgelegten Verordnung mit den entsprechenden Erläuterungen beigefügt.
In Vertretung
Dr. Fehse
Erster Beigeordneter
Anlagen:
Anlage
I zum Beschluss vorgelegte Verordnung
Anlage
II Gegenüberstellung der alten und neuen
Verordnung