Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
eine Altbausubstanzerhaltungssatzung zu erarbeiten und der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Mit dem Haushalt 2018 sind hierfür
die personellen und finanziellen Ressourcen zu sichern.
Die Altbausubstanz einer Stadt ist
das "steinerne Gedächtnis" einer Stadt. Städtebaulich ist es von
großer Bedeutung, die Altbausubstanz zu erhalten und in die moderne
Stadtgestaltung einzubinden.
Gerade Fürstenwalde, deren
Altbausubstanz in der älteren und jüngeren Vergangenheit gelitten hat, sollte
die Chance ergreifen, die vorhandene Altbausubstanz (so zum Beispiel die
Stadtvillen in der Dr. Wilhelm - Külz - Straße und der Lindenstraße aber auch
in der Bahnhofsvorstadt und zum Beispiel das e.dis-Gebäude in der Trebuser
Straße*) zu erhalten.
Über das Bundesprogramm
"Stadtumbau" gibt es in der aktuellen Förderperiode die Chance, bis
zu 90 % möglicher Ankauf- und Sanierungskosten gefördert zu bekommen. Grundlage
dafür ist, dass die Stadt eine beschlossene Altbausubstanzerhaltungssatzung im
Sinne des Stadtumbauprogrammes hat.
Diese zu erarbeiten und zu
beschließen ist Ziel des Antrages.
Auf eine Beratung im Fachausschuss
kann nach Meinung der Antragstellerin verzichtet werden.
*Die hier genannten sind nur Beispiele.
Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Machbarkeit erhoben.
gez. Stephan Wende