Am 03.12.2015 hat die Stadtverordnetenversammlung Fürstenwalde/Spree die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Fürstenwalde/Spree (Zweitwohnungssteuersatzung - ZwWStS) beschlossen. Die Satzung trat zum 01.01.2016 in Kraft.
Mit der Zweitwohnungssteuer als kommunale Aufwandsteuer sollte wie auch schon bei der Vergnügungs- und Hundesteuer der Aufwand, für die über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Verwendung von Einkommen und Vermögen, besteuert werden.
Grundlage der Entscheidung zur Einführung war ferner die Eindämmung der Abwanderung von melderechtlichen Hauptwohnungen in die umliegenden Gemeinden zur Sicherung der Schlüsselzuweisungen und die Beteiligung der Inhaber von Zweitwohnungen an den Kosten der Bereitstellung der Infrastruktur im Stadtgebiet. Diese Ziele wurden erreicht.
Zur Bearbeitung der Zweitwohnungssteuer wurde eine Vollzeitstelle geschaffen. Die Sachbearbeiterin nahm ihre Tätigkeit in der Fachgruppe Steuern am 23.05.2016 auf. Ihr Hauptarbeitsgebiet bei der Veranlagung der Steuer war die Erfassung der potentiellen Zweitwohnsitze anhand der Meldelisten und der Erkenntnisse außendienstlicher Ermittlungen. So stellte dies im Besteuerungsverfahren einen erheblichen Aufwand dar.
Im Zeitraum Mai 2016 bis Dezember 2017 hat die Fachgruppe Steuern annähernd 1.600 Informationsschreiben versandt und war ca. 330 Stunden im Außendienst tätig. Viele der Anschreiben konnten im ersten Versuch wegen nicht aktueller Adresse des Melderegisters nicht zugestellt werden. In diesen Fällen war eine teilweise aufwendige Adressermittlung notwendig. Es musste in vielen Fällen ein auswärtiges Meldeamt (oft auch mehrfach) angeschrieben werden.
Darüber hinaus wurden 51 Widerspruchsverfahren geführt. Diese wurden mit der Widerspruchsbescheidung beendet. Klageverfahren sind folglich nicht anhängig.
Die Bestandsaufnahme ist derzeit noch nicht beendet. Es müssen noch 534 offene Steuerfälle und Rückläufer überprüft werden. Zudem gibt es noch Daten aus dem Grundsteuerregister und dem Bereich Bau- und Liegenschaften (stadteigene verpachtete Grundstücke, Privatverpächter) aus denen Steuerfälle entstehen könnten. Die Verwaltung geht derzeit von ca. 500 Fällen aus. In der Summe sind folglich noch ca. 1.000 Fälle zu bearbeiten.
Als nützlicher Nebeneffekt erwies sich im Rahmen der Bestandsaufnahme die Bereinigung des Melderegisterbestandes, infolge dessen die Anzahl der Nebenwohnungen stark zurückging. Im Januar 2016 waren noch 1.150 Bürger mit einer Nebenwohnung in Fürstenwalde/Spree gemeldet. Im Dezember 2017 waren es dann nur noch 728 Nebenwohnungen. Die Tendenz ist weiter sinkend. Der Rückgang um 422 Nebenwohnungen basiert allerdings weitgehend auf einer Bereinigung nicht mehr zutreffender Einträge im Melderegister. Die mit Nebenwohnung gemeldeten Personen hatten teilweise schon seit Jahren den noch gemeldeten Wohnsitz nicht mehr inne.
Der Zuwachs an den Hauptwohnungen beinhaltet 82 „Statuswechsler“ von der Nebenwohnung zur Hauptwohnung. Der „Statuswechsel“ im Zeitraum von Januar 2016 bis Ende Dezember 2017 erfolgte nach Einschätzung der Verwaltung im Zusammenhang mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer und kann deshalb auch dieser zugerechnet werden. Die Verwaltung geht weiterhin davon aus, dass im Zusammenhang mit der Veranlagung der Steuer mit weiteren „Statuswechslern“ zu rechnen ist.
Bis dato sind 220 Steuerpflichtige veranlagt worden. Das Steueraufkommen für das Jahr 2017 beziffert sich auf einen Betrag in Höhe von 34.788,07 €. Die Gesamteinnahmen inklusive der Zuweisungen im Finanzausgleich und den Gemeindeanteil bei der Einkommensteuerbeträgen auf ca. 69.310,07 €.
Allerdings stehen den Einnahmen nicht unerhebliche Verwaltungskosten in Höhe von 74.930,00 € entgegen.
Im Ergebnis ist jedoch festzustellen, dass die Einführung der Zweitwohnungssteuer trotz des erheblichen Aufwandes erfolgreich war und von den Steuerpflichtigen überwiegend akzeptiert wird.
Für die zukünftige Bearbeitung ist nach derzeitigem Erkenntnisstand auf Grund des gesunkenen Verwaltungsaufwandes nur noch eine Teilzeitstelle von 0,75 erforderlich. So dass die Verwaltungskosten ab 2018 auf 56.197,50 € sinken werden. Unter diesen Voraussetzungen ist für Folgejahre mit der Erwirtschaftung eines Überschusses in Höhe von ca. 13.000 € zu rechnen.
In Vertretung
Dr. Fehse
Erster Beigeordneter
Anlagen:
Auswertung Zweitwohnungssteuer 2016/2017