Beschlussvorschlag:
1.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage 1 beigefügte
Festlegung der Zuständigkeiten der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung
(Zuständigkeitsordnung – ZustO). Gleichzeitig wird der Beschluss der
Zuständigkeitsordnung vom 29.01.2015 (DS 6/085) mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
2. Der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 11.03.2004 zur Vertretung der Stadt
Fürstenwalde/Spree in Unternehmen und Einrichtungen wird aufgehoben.
Sachverhalt
zum Beschlussvorschlag 1
Die bestehende Festlegung der Zuständigkeiten der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 ist überarbeitet worden. Den Rahmen der Überarbeitung bildeten insbesondere die Regelungen der §§ 28 Abs. 2 Satz 3, 43 und 50 BbgKVerf. Im Wesentlichen erfolgte im Vergleich zur Zuständigkeitsordnung vom 29.01.2015 eine detailliertere Darstellung der Zuständigkeiten, wobei zu beachten ist, dass die Aufzählungen nicht abschließend sind.
Die Zuständigkeitsordnung entfaltet keine Außenwirkung für den Bürger, sondern dient als Leitfaden für Abgeordnete und Verwaltung.
zum Beschlussvorschlag 2
Der Beschluss vom 11.03.2004 kann
aufgehoben werden, da sein Regelungsgehalt von den Regelungen der
Zuständigkeitsordnung erfasst ist. Siehe hierzu Nr. 1 (1) g der
Zuständigkeitsordnung (Anlage 1) im Vergleich zum Beschluss vom 11.03.2004
(Anlage 2).
In Vertretung
Dr. Fehse
Erster Beigeordneter
Anlagen:
Anlage 1: Zuständigkeitsordnung
Anlage 2: Beschluss vom 11.03.2004 zur Vertretung der Stadt
Fürstenwalde/Spree in Unternehmen und Einrichtungen