Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage aufgeführte Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Fürstenwalde/Spree (Schulbezirkssatzung).
Sachverhalt:
Nach
§ 106 (1) des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches
Schulgesetz – BbgSchulG) ist für jede Grundschule unter Berücksichtigung der
Schulentwicklungsplanung ein Schulbezirk zu bestimmen, für den die Schule
örtlich zuständig ist. Gemäß § 106 (2) BbgSchulG haben die Gemeinden ihr
gesamtes Gebiet Schulbezirken zuzuordnen. Sie haben dazu entsprechende
Satzungen zu erlassen.
Die
Stadt Fürstenwalde/Spree hat ihre Erfahrungen mit der „Satzung über die Bildung
von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Fürstenwalde/Spree“,
veröffentlicht am 28.11.2017, im Zuge der Schulanmeldung 2018/19 mit den
Schuleiterinnen der städtischen Grundschulen im Beisein von Vertretern des
Stadtelternrates ausgewertet. Für keine der Schulen war ein Auswahlverfahren
wegen Überschreitens der Aufnahmekapazität gemäß § 106 (2) BbgSchulG erforderlich. Alle Schulleiter betonten ihre
Zufriedenheit mit der Planbarkeit der Schulanmeldungen und wünschten ausdrücklich,
dass die trennscharfen Schulbezirke beibehalten werden.
In
Vorbereitung auf das Schuljahr 2019/20 wurden entsprechend der zum Stichtag
01.09. tatsächlich in den Straßenzügen wohnenden Kinder die Straßenlisten
angepasst.
Für die Erstellung der Satzung ist im Sinne des Schulgesetzes und nach den Vorgaben des Staatlichen Schulamtes ein geordneter Schulbetrieb gesichert, wenn als Richtwert eine durchschnittliche Klassenfrequenz von 23 Schülerinnen und Schüler erreicht wird. Es sollten möglichst gleichstarke Klassen gebildet werden, die innerhalb einer Bandbreite von 15 bis 28 Schülerinnen und Schülern liegen. Ferner wurde davon ausgegangen, dass die Zahl der Rückstellungen und die Anwahl der freien Schulen in etwa konstant bleiben.
M. Rudolph
Bürgermeister
Anlagen:
Anlage 1: Schulbezirkssatzung
Anlage 2: Anlage zur Schulbezirkssatzung – Straßenverzeichnis
Anlage 3: Grafik Schulbezirke