Beschlussvorschlag:
1.
Wohnungswirtschaft GmbH Fürstenwalde (Spree)
Aus dem Aufsichtsrat der Wohnungswirtschaft GmbH Fürstenwalde (Spree) werden zum 30.06.2019 Gerold Sachse, Uwe Koch, Peter Apitz, Juliane Meyer, Eberhard Henkel, Christian Rosengart abberufen.
In den Aufsichtsrat der Wohnungswirtschaft GmbH Fürstenwalde (Spree) werden mit Wirkung ab dem 01.07.2019 berufen
für die Fraktion der SPD ………………………………….
für die Fraktion Die Linke ………………………………….
für die Fraktion der CDU ………………………………….
für die Fraktion des BFZ ………………………………….
für die Fraktion der AfD ………………………………….
für die Fraktion Grüne/B90 ………………………………….
2.
Gewerbe- und Industriepark Lindenstraße GmbH
Aus dem Aufsichtsrat der Gewerbe- und Industriepark Lindenstraße GmbH werden zum 30.06.2019 Eberhard Henkel, Wolfgang Petenati, Klaus Hemmerling, Christian Dippe, Rene Benz, Kai Hamacher abberufen.
In den Aufsichtsrat der Gewerbe- und Industriepark Lindenstraße GmbH werden mit Wirkung ab dem 01.07.2019 berufen
für die Fraktion der SPD ………………………………….
für die Fraktion Die Linke ………………………………….
für die Fraktion der CDU ………………………………….
für die Fraktion des BFZ ………………………………….
für die Fraktion der AfD ………………………………….
für die Fraktion Grüne/B90 ………………………………….
3.
Gesundheitszentrums-Verwaltungsgesellschaft Fürstenwalde/Spree mit beschränkter
Haftung
Aus dem Aufsichtsrat der Gesundheitszentrums-Verwaltungsgesellschaft Fürstenwalde/Spree mit beschränkter Haftung werden zum 30.06.2019 Elke Wagner, Christian Dippe, Monika Fiedler, Thomas Fischer, Karin Lehmann, Reinhard Ksink abberufen.
In den Aufsichtsrat der Gesundheitszentrums-Verwaltungsgesellschaft Fürstenwalde/Spree mit beschränkter Haftung werden mit Wirkung ab dem 01.07.2019 berufen
für die Fraktion der SPD ………………………………….
für die Fraktion Die Linke ………………………………….
für die Fraktion der CDU ………………………………….
für die Fraktion des BFZ ………………………………….
für die Fraktion der AfD ………………………………….
für die Fraktion Grüne/B90 ………………………………….
4.
Bürgerhaus „Fürstenwalder Hof“ – Kultur und Freizeit GmbH
Aus dem Aufsichtsrat der Bürgerhaus „Fürstenwalder Hof“ – Kultur und Freizeit GmbH werden zum 30.06.2019 Kai Hamacher, Eberhard Henkel, Gerold Sachse, Jens-Olaf Zänker, Rolf Hilke, Sebastian Rausch abberufen.
In den Aufsichtsrat der Bürgerhaus „Fürstenwalder Hof“ – Kultur und Freizeit GmbH werden mit Wirkung ab dem 01.07.2019 berufen
für die Fraktion der SPD ………………………………….
für die Fraktion Die Linke ………………………………….
für die Fraktion der CDU ………………………………….
für die Fraktion des BFZ ………………………………….
für die Fraktion der AfD ………………………………….
für die Fraktion Grüne/B90 ………………………………….
5.
Fürstengalerie GmbH
Aus dem Aufsichtsrat der Fürstengalerie GmbH werden zum 30.06.2019 Thomas Fischer, Gerold Sachse, Jürgen Luban, Eberhard Henkel, Jens-Olaf Zänker, Jens Hoffrichter abberufen.
In den Aufsichtsrat der Fürstengalerie GmbH Fürstenwalde (Spree) werden mit Wirkung ab dem 01.07.2019 berufen
für die Fraktion der SPD ………………………………….
für die Fraktion Die Linke ………………………………….
für die Fraktion der CDU ………………………………….
für die Fraktion des BFZ ………………………………….
für die Fraktion der AfD ………………………………….
für die Fraktion Grüne/B90 ………………………………….
Sachverhalt:
In den Satzungen der städtischen mittelbaren und unmittelbaren Gesellschaften ist für die
- Wohnungswirtschaft GmbH Fürstenwalde (Spree)
- Gewerbe- und Industriepark Lindenstraße GmbH
- Gesundheitszentrums-Verwaltungsgesellschaft Fürstenwalde mit beschränkter Haftung
- Bürgerhaus „Fürstenwalder Hof“ – Kultur und Freizeit GmbH
- Fürstengalerie GmbH
die Bildung von Aufsichtsräten geregelt. Diese bestehen aus mindestens 7 Mitgliedern. Der Bürgermeister der Stadt Fürstenwalde/Spree ist stets kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates. Die übrigen Mitglieder werden durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenwalde/Spree als in diesem Fall zuständigem Beschlussorgan des Gesellschafters bestellt und abberufen.
Die Amtsdauer des Aufsichtsrates endet insgesamt mit Ablauf der Wahlperiode der Gemeindevertretung, wobei der alte Aufsichtsrat die Geschäfte auch nach Ablauf der Wahlperiode bis zu Bildung eines neuen Aufsichtsrates weiterführt.
Gemäß § 97 (1) werden die Vertreter gemäß § 40 bzw. § 41 der BbgKVerf für die Dauer der Wahlperiode aus der Mitte der Gemeindevertretung bestimmt und üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder aus. Dabei wird die Zahl der zu vergebenden Aufsichtsratssitze mit der Zahl der Mitglieder der jeweiligen Fraktion vervielfacht und durch die Zahl der Mitglieder aller Fraktionen geteilt.
Die Berechnung der Sitzverteilung nach § 41 BbgKVerf hat bei 6 zu verteilenden Sitzen und 31 Fraktionsmitgliedern(fraktionslose Mitglieder der Gemeindevertretung werden nicht mitgezählt) zu folgendem Ergebnis geführt:
Fraktion |
Zahlenwert |
Sitz nach ganzen Zahlen |
Sitz nach Zahlenbruchteilen |
Sitze insgesamt |
SPD |
0,774 |
- |
1 |
1 |
Die LINKE |
0,967 |
- |
1 |
1 |
CDU |
0,967 |
- |
1 |
1 |
BFZ |
1,354 |
1 |
- |
1 |
AfD |
0,967 |
- |
1 |
1 |
Grüne/B90 |
0,580 |
- |
1 |
1 |
Mit diesem Beschluss soll die Abberufung der jetzigen Aufsichtsräte zum 30.06.2019 und Entsendung der neuen Aufsichtsräte mit Wirkung ab 01.07.2019 erfolgen.
Matthias Rudolph
Bürgermeister
Finanzen:
Keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Auswirkungen auf
das Klimaschutzkonzept:
Keine Auswirkungen.