Betreff
Programm der Städtebauförderung "Soziale Stadt", hier: Aktualisierung der Kommunalen Handlungsleitlinie zum Verfügungsfonds
Vorlage
7/DS/017
Aktenzeichen
4.61_al
Art
Beratungsdrucksache öffentlich
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

1)      Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Handlungsleitlinie der Stadt Fürstenwalde/Spree zur Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds im Programm „Soziale Stadt Fürstenwalde Nord“.

2)      Dem vorgeschlagenen Umsetzungsverfahren wird zugestimmt.

3)      Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Haushaltsplan bis 2025 jährlich eine Summe von 10.000 Euro zur Bezuschussung von förderfähigen Aktivitäten und Projekten zur Verfügung zu stellen.

 


Sachverhalt:

Die Stadt Fürstenwalde/Spree setzt sich für die Förderung der Bürgermitwirkung und Unterstützung des lokalen Engagements in Fürstenwalde ein; im Stadtteil Nord insbesondere der lokalen sozialen Akteure und Initiativen zur Umsetzung von Vorhaben, die den Zielen und Handlungsfeldern des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Soziale Stadt Fürstenwalde Nord“ entsprechen.

Dieses Konzept ist am 08. Juni 2017 beschlossen worden (Drucksache 6/DS/484; https://amtsinfo.fuerstenwalde-spree.de/ai/vo0050.asp?__kvonr=1652). Daraus ergibt sich das Erfordernis zur Anpassung und Aktualisierung der Kommunalen Handlungsleitlinie zur Mittelvergabe (Anlage 1).

 

Zum Hintergrund

Die Brandenburgische Landesförderrichtlinie für die Programme der Nationalen Städtebauförderung bietet den Kommunen die Möglichkeit, einen sogenannten Verfügungsfonds einzurichten, woraus verschiedene Aktivitäten in den Quartieren der Gebietskulisse unterstützt werden können, die der Erreichung der Ziele des Förderprogramms dienen. Einen solchen Fonds unterhält die Stadt Fürstenwalde/Spree in den Programmbereichen „Aktive Stadtzentren“, „Stadtumbau“ und „Soziale Stadt“. Gefördert wurden in den vergangenen Jahren u.a. die jährliche Shoppingnacht und die technische Anlage für ein Schülerradio. Die Kommunale Handlungsleitlinie für das Programm Soziale Stadt ist mit der Förderperiode 2018-2025 nun vollständig überarbeitet worden. Grundlage für die kommunale Handlungsleitlinie bilden die Städtebauförderungsrichtlinie 2015 (StBauFR 2015) im Stand ihrer 1. Änderung, veröffentlicht am 20. September 2017 und ihre Nebenbestimmungen zum Umsetzungsplan NBest-UPL. Alle Unterlagen sind auf den Seiten des MIL einsehbar unter: https://lbv.brandenburg.de/323.htm (letzter Zugriff: 22.07.2019).

In den Programmen der Städtebauförderung eröffnet der Fördermittelgeber mit dem Verfügungsfonds die Möglichkeit, privates Engagement in den Gebietskulissen zu fördern und zu unterstützen. Grundlage für die Weiterreichung der Fördermittel von Land und Bund unter Hinzunahme eines kommunalen Eigenanteils als jeweils Drittelförderung ist die jeweilige Handlungsleitlinie der Stadt. Diese hat die Landesvorgaben entsprechend zu berücksichtigen und umzusetzen.

Die Modalitäten der Förderung wurden bisher in der „Kommunalen Handlungsleitlinie zur Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds im Programm ‚Soziale Stadt‘“ geregelt (Stadt Fürstenwalde/Spree, http://www.fuerstenwalde-spree.de/seite/187052/soziale-stadt.html; letzter Zugriff: 22.07.2019). Die in der Anlage beigefügte Handlungsleitlinie stellt die Anpassung der bestehenden Leitlinie an die neue Förderperiode dar. Die wesentlichen Grundzüge und Ziele der Förderung bleiben dabei unverändert.

 

Ziele des Programms „Soziale Stadt“

Mit den Mitteln des Verfügungsfonds können Aktivitäten und Projekte in den Quartieren bezuschusst werden, die der Sicherung und Verbesserung des Stadtteils als attraktivem Wohn-, Freizeit- und Bildungsstandort dienen. Dabei können die von den Akteuren akquirierten und eingebrachten Gelder verdoppelt werden. Die Ziele sind,

  1. das Zusammenleben und Miteinander der Anwohner in Fürstenwalde Nord stärken und der Isolation von Bewohnern entgegen zu wirken,
  2. die Lebensperspektive der ansässigen Bewohner zu verbessern,
  3. die Wohn- und Freizeitqualität in Fürstenwalde Nord zu steigern sowie
  4. die Netzwerk- und Zusammenarbeit der lokalen Akteure und Einrichtungen zu befördern.

 

Zum Umsetzungsverfahren

Die Anträge (Anlage 2) sollen in der Stabsstelle Fördermittelmanagement eingehen. Nach Prüfung der formellen Richtigkeit erfolgt die Prüfung der fachlichen Inhalte durch den Fachbereich Stadtentwicklung. Die Bescheidung erfolgt durch das Fördermittelmanagement, die fachliche Betreuung der Umsetzung wiederum durch die Fachgruppe Stadtplanung.

Das Antragsformular ist bei der Stadtverwaltung Fachgruppe Stadtplanung bzw. über die Internetseite www.fuerstenwalde-spree.de erhältlich.

Die Stadt verfolgt mit der Anpassung der Handlungsleitlinie das Ziel, lokales privates Engagement zu stärken und die unbürokratische, nutzerfreundliche Abwicklung des Verfahrens zu sichern (Anlage 3).

 


Im Auftrag

Christfried Tschepe

Fachbereichsleiter Stadtentwicklung

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Finanzen:

Für die Füllung des Fonds mit Geldmitteln ist nach Städtebauförderungsrichtlinie des Landes eine Kofinanzierung vorgesehen. Diese erfolgt durch das Einwerben privatwirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Mittel. Sie werden in den Verfügungsfonds eingezahlt.

Der Kommunale Eigenanteil in Höhe von 10.000 Euro für die Bezuschussung wird im Programm „Stadtumbau“ während der Programmlaufzeit bis 2025 jährlich planmäßig in den Haushalt eingestellt. Dies ist ein empfohlener Richtwert, der auf Erfahrungen beruht. Die Summe ist nicht festgelegt und kann angepasst werden. Mit der Städtebauförderung von Bund/Land ist eine Einnahme mit 2/3-Förderung möglich. 

Die Auszahlung der Gelder und damit Finanzierung der beantragten Projekte erfolgt auf Mittelabruf durch den Antragsteller.

 


Auswirkungen auf das Klimaschutzkonzept:

 

Die Ziele des zugrundeliegenden Integrierten Entwicklungskonzepts nehmen folgende Ziele des Klimaschutzkonzeptes zur Umsetzung auf:

 

E2                    Berücksichtigung Klimawandel in der Stadtentwicklung

Ziel                  Vorbereitung auf die Folgen des Klimawandels

Maßnahmen Berücksichtigung von Klimaanpassungsmaßnahmen

 

M2                   Erhöhung des Fuß- und Radverkehrs

Ziel                  Reduzierung des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) und der CO2-Emissionen im Verkehrsbereich

Maßnahmen Ausbau und Lückenschluss des Radwegenetzes sowie regelmäßige Instandsetzung

 

 


Anlagen:

Anlage 1 – Kommunale Handlungsleitlinie, aktualisierte Fassung mit Stand 22.07.2019

Anlage 2 – Antragsformular

Anlage 3 – Verfahrensbeschreibung