Beschlussvorschlag:
1) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Handlungsleitlinie der Stadt Fürstenwalde/Spree zur Mittelvergabe aus dem Verfügungsfonds im Programm „Soziale Stadt Fürstenwalde Nord“.
2) Dem vorgeschlagenen Umsetzungsverfahren wird zugestimmt.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Haushaltsplan bis 2025 jährlich eine Summe von 10.000 Euro zur Bezuschussung von förderfähigen Aktivitäten und Projekten zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt:
Die Stadt Fürstenwalde/Spree setzt sich für
die Förderung der Bürgermitwirkung und Unterstützung des lokalen Engagements in
Fürstenwalde ein; im Stadtteil Nord insbesondere der lokalen sozialen Akteure
und Initiativen zur Umsetzung von Vorhaben, die den Zielen und Handlungsfeldern
des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) „Soziale Stadt Fürstenwalde Nord“
entsprechen.
Dieses Konzept ist am 08. Juni 2017
beschlossen worden (Drucksache 6/DS/484; https://amtsinfo.fuerstenwalde-spree.de/ai/vo0050.asp?__kvonr=1652). Daraus ergibt sich das Erfordernis zur Anpassung und Aktualisierung
der Kommunalen Handlungsleitlinie zur Mittelvergabe (Anlage 1).
Zum Hintergrund
Die Brandenburgische
Landesförderrichtlinie für die Programme der Nationalen Städtebauförderung
bietet den Kommunen die Möglichkeit, einen sogenannten Verfügungsfonds
einzurichten, woraus verschiedene Aktivitäten in den Quartieren der
Gebietskulisse unterstützt werden können, die der Erreichung der Ziele des
Förderprogramms dienen. Einen solchen Fonds unterhält die Stadt
Fürstenwalde/Spree in den Programmbereichen „Aktive Stadtzentren“, „Stadtumbau“
und „Soziale Stadt“. Gefördert wurden in den vergangenen Jahren u.a. die
jährliche Shoppingnacht und die technische Anlage für ein Schülerradio. Die
Kommunale Handlungsleitlinie für das Programm Soziale Stadt ist mit der Förderperiode
2018-2025 nun vollständig überarbeitet worden. Grundlage für die kommunale
Handlungsleitlinie bilden die Städtebauförderungsrichtlinie 2015 (StBauFR 2015)
im Stand ihrer 1. Änderung, veröffentlicht am 20. September 2017 und ihre
Nebenbestimmungen zum Umsetzungsplan NBest-UPL. Alle Unterlagen sind auf den
Seiten des MIL einsehbar unter: https://lbv.brandenburg.de/323.htm (letzter Zugriff: 22.07.2019).
In den Programmen der
Städtebauförderung eröffnet der Fördermittelgeber mit dem Verfügungsfonds die
Möglichkeit, privates Engagement in den Gebietskulissen zu fördern und zu
unterstützen. Grundlage für die Weiterreichung der Fördermittel von Land und
Bund unter Hinzunahme eines kommunalen Eigenanteils als jeweils
Drittelförderung ist die jeweilige Handlungsleitlinie der Stadt. Diese hat die
Landesvorgaben entsprechend zu berücksichtigen und umzusetzen.
Die Modalitäten der
Förderung wurden bisher in der „Kommunalen Handlungsleitlinie zur Mittelvergabe
aus dem Verfügungsfonds im Programm ‚Soziale Stadt‘“ geregelt (Stadt
Fürstenwalde/Spree, http://www.fuerstenwalde-spree.de/seite/187052/soziale-stadt.html; letzter Zugriff: 22.07.2019). Die in der Anlage
beigefügte Handlungsleitlinie stellt die Anpassung der bestehenden Leitlinie an
die neue Förderperiode dar. Die wesentlichen Grundzüge und Ziele der Förderung
bleiben dabei unverändert.
Ziele des Programms „Soziale Stadt“
Mit den Mitteln des
Verfügungsfonds können Aktivitäten und Projekte in den Quartieren bezuschusst
werden, die der Sicherung und Verbesserung des Stadtteils als attraktivem
Wohn-, Freizeit- und Bildungsstandort dienen. Dabei können die von den Akteuren
akquirierten und eingebrachten Gelder verdoppelt werden. Die Ziele sind,
- das
Zusammenleben und Miteinander der Anwohner in Fürstenwalde Nord stärken
und der Isolation von Bewohnern entgegen zu wirken,
- die
Lebensperspektive der ansässigen Bewohner zu verbessern,
- die Wohn- und
Freizeitqualität in Fürstenwalde Nord zu steigern sowie
- die Netzwerk-
und Zusammenarbeit der lokalen Akteure und Einrichtungen zu befördern.
Zum Umsetzungsverfahren
Die Anträge (Anlage 2)
sollen in der Stabsstelle Fördermittelmanagement eingehen. Nach Prüfung der
formellen Richtigkeit erfolgt die Prüfung der fachlichen Inhalte durch den
Fachbereich Stadtentwicklung. Die Bescheidung erfolgt durch das Fördermittelmanagement,
die fachliche Betreuung der Umsetzung wiederum durch die Fachgruppe
Stadtplanung.
Das Antragsformular
ist bei der Stadtverwaltung Fachgruppe Stadtplanung bzw. über die Internetseite
www.fuerstenwalde-spree.de erhältlich.
Die Stadt verfolgt mit
der Anpassung der Handlungsleitlinie das Ziel, lokales privates Engagement zu
stärken und die unbürokratische, nutzerfreundliche Abwicklung des Verfahrens zu
sichern (Anlage 3).
Im Auftrag
Christfried Tschepe
Fachbereichsleiter Stadtentwicklung
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Finanzen:
Für die Füllung des Fonds mit Geldmitteln ist nach Städtebauförderungsrichtlinie des Landes eine Kofinanzierung vorgesehen. Diese erfolgt durch das Einwerben privatwirtschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Mittel. Sie werden in den Verfügungsfonds eingezahlt.
Der Kommunale Eigenanteil in Höhe von 10.000 Euro für die Bezuschussung wird im Programm „Stadtumbau“ während der Programmlaufzeit bis 2025 jährlich planmäßig in den Haushalt eingestellt. Dies ist ein empfohlener Richtwert, der auf Erfahrungen beruht. Die Summe ist nicht festgelegt und kann angepasst werden. Mit der Städtebauförderung von Bund/Land ist eine Einnahme mit 2/3-Förderung möglich.
Die Auszahlung der Gelder und damit Finanzierung der beantragten Projekte erfolgt auf Mittelabruf durch den Antragsteller.
Auswirkungen auf
das Klimaschutzkonzept:
Die Ziele des zugrundeliegenden Integrierten Entwicklungskonzepts nehmen folgende Ziele des Klimaschutzkonzeptes zur Umsetzung auf:
E2 Berücksichtigung Klimawandel in der Stadtentwicklung
Ziel Vorbereitung auf die Folgen des Klimawandels
Maßnahmen Berücksichtigung von Klimaanpassungsmaßnahmen
M2 Erhöhung des Fuß- und Radverkehrs
Ziel Reduzierung des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) und der CO2-Emissionen im Verkehrsbereich
Maßnahmen Ausbau und Lückenschluss des Radwegenetzes sowie regelmäßige Instandsetzung
Anlagen:
Anlage 1 – Kommunale Handlungsleitlinie, aktualisierte Fassung mit Stand 22.07.2019
Anlage 2 – Antragsformular
Anlage 3 – Verfahrensbeschreibung