Betreff
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 56 "Freizeitanlage Trebus" hier: Beschluss zur Aufhebung der Satzung
Vorlage
4/401
Aktenzeichen
6.61 we
Art
Beratungsdrucksache öffentlich

Beschlussvorschlag:

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligung der berührten Behörden Stellungnahmen eingegangen sind. Über den Sachverhalt dieser Stellungnahmen, ersichtlich in Anlage 1, wird entschieden. Der Abwägungsvorschlag der Verwaltung wird durch Beschluss zum Protokoll der Abwägung.
  2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligung der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht wurden.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf der Grundlage der §§ 5 und 35 Abs. 2 Ziff. 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I/01 S. 154), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28.06.2006 (GVBl. I S. 74) in Verbindung mit § 10 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. 2005, Teil I, S. 1818) die Aufhebung der Satzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 56 „Freizeitanlage Trebus“ für das Gebiet Gemarkung Trebus, Flur 1, Flurstück 87 tw., bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B). Die Begründung (Teil C) wird gebilligt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebung der Satzung ortsüblich öffentlich bekannt zu machen und die Landes- und Regionalplanung sowie das Amt für Kreisentwicklung von der Aufhebung in Kenntnis zu setzen.

 


Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fürstenwalde beschloss am 03.12.1998 den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 56 „Freizeitanlage Trebus“. Die Satzung trat mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt am 07.10.1999 in Kraft. Da die Gemeinde gemäß § 12 (6) BauGB den Bebauungsplan aufheben soll, wenn der Vorhaben- und Erschließungsplan nicht innerhalb der gesetzten Frist durchgeführt wird, hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 11.08.2005 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 56 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Plan nach dem vereinfachten Verfahren des § 13 BauGB aufzuheben.

Der Geltungsbereich umfasst: Gemarkung Trebus, Flur 1, Flurstück 87 tw.

Das Planungsziel bestand darin, eine touristische Freizeitanlage mit einem Hauptgebäude und drei freistehenden Ferienhäusern gemäß §7 BauGB-MaßnahmenG zu errichten. In dem Hauptgebäude sollten eine Sauna, eine Gaststätte mit maximal 30 Gastplätzen, ein Clubraum mit 16 Gastplätzen und eine Wohnung integriert sein. Die Ferienhäuser waren für Übernachtungsmöglichkeiten für jeweils 4-5 Personen vorgesehen.

Mit Schreiben vom 26.01.2006 wurden die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland - Spree, die Gemeinsame Landesplanung und der Landkreis Oder-Spree beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen und der Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind in der Anlage 1 aufgeführt.

Auf der Grundlage des am 11.08.2005 gefassten Auslagebeschlusses wurde die erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit durch ein Auslegungsverfahren vom 17.02.2006 bis zum 17.03.2006 durchgeführt. Von der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Für den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 56 „Freizeitanlage Trebus“ kann der Beschluss zur Aufhebung der Satzung erfolgen.


In Vertretung

Anne Fellner

Beigeordnete

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Anlagen:

1.                  Abwägungsvorschlag der Verwaltung

2.                  Übersichtsplan

 

(Die aufzuhebende Satzung wird aus technischen Gründen nicht der Drucksache beigefügt. Die Planzeichnung mit Begründung wird in der Sitzung bereitgehalten.)