Betreff
1. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 55 "Wohnen im Altstadtkarree" hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
4/402
Aktenzeichen
6.61 Wi
Art
Beratungsdrucksache öffentlich

Beschlussvorschlag:

1.                  Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligung der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind.

2.                  Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der Beteiligung der berührten Behörden Stellungnahmen eingegangen sind. Eine Abwägung ist nicht erforderlich.

3.                  Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 1. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 55 „Wohnen im Altstadtkarree“ als Satzung.

4.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan Nr. 55 ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.08.2006 die Einleitung des 1. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 55 „Wohnen im Altstadtkarree“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich in Fürstenwalde Mitte im Karree zwischen Dr.–Wilhelm-Külz-Straße, Berliner Straße, Altstadt und Sembritzkistraße.

Der Geltungsbereich umfasst: Gemarkung Fürstenwalde, Flur 118, Flurstück 56; Flur 119, Flurstücke 1, 2.

Durch das Änderungsverfahren sollen im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes für eine zeitnahe Umsetzung folgende geringfügige Änderungen vorgenommen werden:

Die Am Schweinemarkt dargestellte Fläche für Versorgungsanlagen (Trafo) soll auf den vorhandenen Bestand verkleinert werden. Damit vergrößert sich die Wohnbaufläche WA 8 geringfügig.

An der Sembritzkistraße soll im Bereich der öffentlichen Grünfläche eine Fläche für Versorgungsanlagen (Trafo) eingeordnet werden. Benötigt werden ca. 10 qm, der Gehölzbestand bleibt davon unberührt.

Die textliche Festsetzung Nr. 10 soll geändert werden, so dass für einige Grundstücke im WA 3 und WA 7 Garagen und Carports auch südlich bzw. im WA 6 und WA 9 auch nördlich der Baugrenzen zulässig sind.

Auf Grund des vorhandenen Geländeprofils soll in die textliche Festsetzung Nr. 5 zusätzlich die Zulässigkeit von Abfangkonstruktionen aus Beton aufgenommen werden.

Da durch die geplanten Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB angewendet und von der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit abgesehen werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen vom 15.09.2006 bis einschließlich 16.10.2006. In diesem Zeitraum sind keine Stellungnahmen zur vorliegenden Planung eingegangen.

Die berührten Behörden wurden mit Schreiben vom 13.09.2006 beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 aufgeführt, eine Abwägung wird nicht erforderlich.

Für das 1. vereinfachte Änderungsverfahren kann jetzt der Satzungsbeschluss erfolgen.

In Vertretung

Anne Fellner

Beigeordnete

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Anlagen:

  1. Sachverhalt der Stellungnahmen
  2. Ausschnitt Planzeichnung
  3. textliche Festsetzungen

Die zu beschließende Planfassung mit Begründung wird im Stadtentwicklungsausschuss und in der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.