Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Fürstenwalde/Spree.
Sachverhalt:
Für den Flächennutzungsplan (FNP) vom 21.08.1997, zuletzt geändert durch die 9. Berichtigung vom 05.08.2016, soll das Verfahren zur 31. Änderung eingeleitet werden.
Anlass ist die durch die Stadt Fürstenwalde/Spree beabsichtigte gewerbliche Entwicklung an der Lindenstraße in Fürstenwalde Mitte. Die Stadtverordnetenversammlung hat dafür in ihrer Sitzung am 12.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 116 „Gewerbegebiet Lindenstraße/Friedrich-Ebert-Straße“ (7/DS/084) beschlossen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan sind entlang der Lindenstraße eine Grünfläche und entlang der Friedrich-Ebert-Straße eine gemischte Baufläche dargestellt. Damit lässt sich der Bebauungsplan mit seinen beabsichtigten Festsetzungen eines Gewerbegebiets an der Lindenstraße sowie eines Grünstreifens an der Friedrich-Ebert-Straße derzeit nicht aus dem FNP entwickeln.
Der ca. 2,3 große Geltungsbereich der 31. FNP-Änderung umfasst die komplette Grünflächendarstellung an der Lindenstraße, auch den bereits durch den Bebauungsplan Nr. 82 „Caravancenter Lindenstraße“ überplanten Teilbereich, sowie die Darstellung einer gemischten Baufläche an der Friedrich-Ebert-Straße bis zur nördlich angrenzenden Darstellung einer Sonderbaufläche für Solarenergieanlagen. Er ist im Übersichtsplan in der Anlage dargestellt.
Mit der 31. FNP-Änderung sollen im Änderungsbereich die
Darstellung einer Grünfläche in eine
Darstellung als gewerbliche Baufläche und die Darstellung einer gemischten
Baufläche in eine Darstellung als Grünfläche geändert werden. Die zukünftige
Grünflächendarstellung entlang der Friedrich-Ebert-Straße steht im Einklang mit
dem Entwurf des Landschaftsplanes, in dem dieser Bereich als Teil einer
städtischen Grünverbindung ausgewiesen ist.
Im Auftrag
Christfried Tschepe
Fachbereichsleiter Stadtentwicklung
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Finanzen:
Der Stadt Fürstenwalde/Spree entstehen durch die 31. FNP-Änderung Planungskosten in Höhe von ca. 11.500 €.
Durch das Planverfahren werden Arbeitskapazitäten in der FG Stadtplanung gebunden.
Die 31. FNP-Änderung bereitet die Ansiedlung von Gewerbebetrieben vor. Bei Realisierung der Vorhaben sind Einnahmen aus Steuern zu erwarten.
Auswirkungen auf
das Klimaschutzkonzept:
Ziel der 31. FNP-Änderung sind die Lageveränderung einer im FNP dargestellten Grünfläche und die Änderung einer Bauflächendarstellung (gemischte Baufläche) in eine andere Bauflächendarstellung (gewerbliche Baufläche). Daraus ergeben sich keine Auswirkungen auf das Integrierte Klimaschutzkonzept.
Anlage:
Übersichtsplan