Betreff
Antrag der Fraktion B 90/Die Grünen: Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
7/AN/196
Art
Antrag öffentlich

Beschlussvorschlag:

Die Hauptsatzung wird wie folgt ergänzt:

Der § 14 Gemeindebedienstete (§ 62 BbgKVerf) wird wie folgt ergänzt; Die Fachbereichsleiterin/der Fachbereichsleiter und die Kämmerin/der Kämmerer werden auf Vorschlag der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung eingestellt und entlassen.

Sachverhalt:

Die Hauptsatzung der Stadt Fürstenwalde/Spree sieht in § 14, Abs. 1 ein Zustimmungserfordernis für die Einstellung und Entlassung von Fachbereichsleiterinnen/Fachbereichsleitern vor.

Es ist sachgerecht, dieses Zustimmungserfordernis auch auf die Kämmerin/den Kämmerer auszuweiten. Damit wird die Stadtverordnetenversammlung der Bedeutung und den Selbständigkeitsanforderungen dieser Stelle gerecht.

Rechtsgrundlage für eine solche Regelung in der Hauptsatzung ist § 62, Abs. 3, Seite 1 Brandenburgische Kommunalverfassung.

Peter Apitz