Betreff
Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Fürstenwalde/Spree (Schulbezirkssatzung).
Vorlage
7/DS/290
Aktenzeichen
3.00 - St
Art
Beratungsdrucksache öffentlich

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage aufgeführte Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Fürstenwalde/Spree (Schulbezirkssatzung).

 

Sachverhalt:

Nach § 106 (1) des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz – BbgSchulG) ist für jede Grundschule unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung ein Schulbezirk zu bestimmen, für den die Schule örtlich zuständig ist. Gemäß § 106 (2) BbgSchulG haben die Gemeinden ihr gesamtes Gebiet Schulbezirken zuzuordnen. Sie haben dazu entsprechende Satzungen zu erlassen.

 

Für die Erstellung der Satzung ist im Sinne des Schulgesetzes und nach den Vorgaben des Staatlichen Schulamtes ein geordneter Schulbetrieb gesichert, wenn als Richtwert eine durchschnittliche Klassenfrequenz von 23 Schülerinnen und Schüler erreicht wird. Es sollten möglichst gleichstarke Klassen gebildet werden, die innerhalb einer Bandbreite von 15 bis 28 Schülerinnen und Schülern liegen. Ferner wurde davon ausgegangen, dass die Zahl der Rückstellungen und die Anwahl der freien Schulen in etwa konstant bleiben.

 

Die Stadt Fürstenwalde/Spree hat ihre Erfahrungen mit der „Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Fürstenwalde/Spree“, veröffentlicht am 23.10.2018, im Zuge der Schulanmeldung 2020/21 mit den Schuleiterinnen der städtischen Grundschulen wie in jedem Jahr im Rahmen der Ausgleichskonferenz gemeinsam mit der zuständigen Schulrätin des Staatlichen Schulamtes ausgewertet. Für keine der Schulen war ein Auswahlverfahren wegen Überschreitens der Aufnahmekapazität gemäß § 106 (2) BbgSchulG erforderlich. Alle Schulleiter betonten ihre Zufriedenheit mit der Planbarkeit der Schulanmeldungen und wünschten ausdrücklich, dass die trennscharfen Schulbezirke beibehalten werden.

 

Das Staatliche Schulamt hat für die Stadt Fürstenwalde/Spree die Bildung von 13 Klassen beschieden, was durch die Kapazitäten der staatlichen Grundschulen möglich ist.

 

Der Zuschnitt der Schulbezirke ist im Wesentlichen von der Anzahl der Kinder, die in den Straßenzügen wohnen, bestimmt. So reicht der Schulbezirk 2 - Schulstandort in FW-Mitte -  in den Stadtteil Südwest und damit der Schulbezirk 3 - Schulstandort Nord - hälftig in den Stadtteil Mitte. Auch der Schulbezirk 4 - Schulstandort Nord - dehnt sich in den Stadtteil Mitte aus. (Anlage Karte) Die Anzahl der Kinder für das Schuljahr 2021/22 in der Zuständigkeit der Schulbezirke 1, 3 und 4 sind vergleichbar mit den Zahlen des Vorjahres, daher besteht hier kein Änderungsbedarf.

 

Die Anzahl der Kinder im Schulbezirk 2 – Theodor-Fontane-Grundschule (TFG) ist mit 147 Kindern im Vergleich (2020/21= 133 Kinder) weiter gestiegen, was eine Veränderung für diesen Schulbezirk erforderlich macht.

 

Als erste Maßnahme wird für die Kinder der Gemeinde Rauen, für deren Beschulung eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 106 (2) Satz 1 BbgSchulG abgeschlossen wurde, die Sonnengrundschule (SoG) als zuständige Schule bestimmt.

 

Ferner wir der Schulbezirk 2 als Überschneidungsgebiet mit den Schulbezirk 3 und 4 bestimmt. Die Straßenlisten wurden dahingehend angepasst.

 

Die  Vorteile eines Überschneidungsgebietes liegen einerseits in der Möglichkeit der Eltern aus dem Schulbezirk 2, nach eigener Entscheidung bereits eine Anmeldung ihrer Kinder in den beiden alternativen Grundschulen vorzunehmen. Andererseits kann die Schulleiterin der TFG nach Ausschöpfung der Kapazitäten in Absprache mit den anderen Schulleitern Kinder direkt an andere Schulen mit freien Kapazitäten verweisen und diese als zuständige Schule bestimmen. Ein gesondertes Antragsverfahren für Eltern nach § 106 (4) ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

 

Finanzen:

Keine Auswirkungen.

 

Auswirkungen auf das Klimaschutzkonzept:

Keine Auswirkungen.

 

In Vertretung

 

 

 

Stefan Wichary

Erster Beigeordneter

 

Anlagen:

Anlage 1: Schulbezirkssatzung

Anlage 2: Anlage zur Schulbezirkssatzung – Straßenverzeichnis

Anlage 3: Grafik Schulbezirke