Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 für den Stadtforst Fürstenwalde – Kommunaler Eigenbetrieb in der vorgelegten Fassung.
Sachverhalt:
Mit der Drucksache 7/DS/475 wurde der Wirtschaftsplan 2022 am 09.12.2021 beschlossen und mit der Drucksache 7/DS/557 am 24.02.2022 geändert.
Der nun notwendige Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022 ergibt sich aus der Notwendigkeit der Erhöhung des Gesellschafterdarlehens an die Fürstenwalder Forstservice GmbH, da laut Finanzierungsangebot der Hausbank für die Forstservice GmbH nur 3.700.000 € Darlehenssumme gewährt werden (siehe Drucksache 7/DS/636).
Im beschlossenen Wirtschaftsplan vom 24.02.2022 waren ursprünglich 490.000,00 € als Auszahlungen vom Stadtforst an die Fürstenwalder Forstservice GmbH geplant. Dieser Betrag muss nun auf 750.000,00 € in 2022 und auf 339.670,00 € in 2023 erhöht werden, da die Hausbank maximal 3.700.000,00 € als Darlehen gewährt. Für die Gründung der Fürstenwalder Forstservice GmbH hat der Stadtforst aus Eigenmitteln für die Beteiligung 25.000,00 € bereits ausgezahlt. Für die Einbringung des Eigenmittelanteils für das Finanzierungsangebot der Hausbank ist ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 1.064.670,00 € notwendig.
Im Finanzplan ergeben sich damit nachfolgende Veränderungen:
In Zeile 11 erfolgt für 2022 keine Einzahlung aus Investitionstätigkeit (Fördermittel) in Höhe von 48.000,00 €, da der geplante Wegebau im Jahr 2022 nicht realisiert werden kann.
Zeile 12 beinhaltet eine Einzahlung aus Flächenverkauf an der Aufbauschule in Höhe von 260.000,00 €.
In Zeile 17 verringert sich die Summe bei den Investitionen um 60.000,00 € auf 80.000,00 € da der geplante Wegebau 2022 nicht erfolgt.
In Zeile 19 erhöht sich die Auszahlung für Investitionen von 490.000,00 € auf 750.000,00 €. Darin enthalten ist die Auszahlung von 25.000,00 € für die Beteiligung an der Fürstenwalder Forstservice GmbH und der Anteil des Gesellschafterdarlehens an die Fürstenwalder Forstservice GmbH in Höhe von 725.000,00 € für 2022. Im Jahr 2023 beträgt der Anteil des Gesellschafterdarlehens 339.670,00 €, so dass sich eine Gesamtsumme des Gesellschafterdarlehens für die Jahre 2022 und 2023 von 1.064.670,00 € ergibt. Aufgrund der Einzahlungen für den Flächenverkauf an der Aufbauschule (260 T€) und der Verschiebung der Maßnahmen für den Waldwegebau verbessert sich der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit um 12.000,00 € auf 570.000,00 T€.
Mit diesem Nachtrag wird der Investitionsplan gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 4 (Eigenbetriebsverordnung – EigV) aufgestellt. Demnach ist dem Wirtschaftsplan als Anlage eine Aufstellung der geplanten Investitionsmaßnahmen beizufügen, die innerhalb des Zeitraums der mittelfristigen Finanzplanung (hier 2022 bis 2025) mit den im Finanzplan aufgeführten Beträgen verbunden sind sowie deren Finanzierung einschließlich der finanziellen Auswirkungen auf die Folgejahre zeigen.
Mit dieser Drucksache wird der Wirtschaftsplan durch einen Nachtrag geändert.
Thomas Weber
Stadtforstdirektor
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Finanzen:
Der Stadtforst Fürstenwalde kann das Darlehen an die Fürstenwalder Forstservice GmbH erhöhen durch die außerplanmäßigen Flächenverkäufe, so dass der wirtschaftliche Betrieb im Stadtforst davon nicht wesentlich beeinflusst wird und sich für die Zukunft in einer höheren Rückzahlungssumme für das Darlehen niederschlägt.
Anlagen:
Anlage – Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2022