Beschlussvorschlag:
Die der Drucksache als Anlage beigefügte Gebührenordnung für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Stadt Fürstenwalde wird beschlossen.
Sachverhalt:
Nach § 6 “Benutzungsgebühren” des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg, das die Verfahrensweise zur Erhebung von Benutzungsgebühren bestimmt, soll in der Regel eine Kostendeckung erreicht werden.
Im Rahmen einer erneuten Kostenbetrachtung für die Kalkulation der Benutzergebühren der städtische Obdachlosenunterkunft musste festgestellt werden, dass der Kostendeckungsgrad von 30 % auf 16,67 % bei einer Gebühr von 288 € monatlich gesunken ist. Jeder Bettenplatz wurde demnach mit 1.271 € monatlich bezuschusst.
Ursächlich dafür kann die allgemeine Kostenprogression und der Rückgang der Belegungsquote gesehen werden. Mit der Nutzung eines kleineren Hauses und damit einer geringeren Kapazität wären auf Grund der Kostenstruktur jedoch nur bedingt Einsparungseffekte zu erzielen.
Auch stehen trotz intensiver Bemühungen derzeit keine Alternativen sowohl für eine Nutzungserweiterung als auch für ein Ersatzobjekt bei Nachnutzung des jetzt genutzten Hauses zur Verfügung.
Es wird vorgeschlagen, den angestrebten Kostendeckungsgrad von 30 % beizubehalten und die monatliche Nutzungsgebühr auf 351 € bzw. 10,68 € für den Schlafplatz anzuheben.
Wie der Kalkulation zu entnehmen ist, wurde zum Ausgleich eher kurzfristiger Effekte die durchschnittliche Belegung der letzten 10 Jahre zu Grunde gelegt.
Im Auftrag
Politz
Fachbereichsleiter
Soziales
und Bildung
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Anlagen:
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Kalkulation zur Erhebung der Gebühren
der städtischen Obdachlosenunterkunft
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Kalkulation der Schlafplatzgebühr in
der städtischen Obdachlosenunterkunft
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Gebührenordnung