Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf Vorschlag des Hauptausschusses den Wirtschaftsplan für den Stadtforst Fürstenwalde Kommunaler Eigenbetrieb für das Wirtschaftjahr 2008 wie folgt:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 wird
im Erfolgsplan: bei
den Erträgen auf: 1.151.550
€
bei den
Aufwendungen auf: 1.151.550
€
im Vermögensplan: bei
den Einnahmen auf: 342.093 €
bei
den Ausgaben auf: 342.093 €
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
Sachverhalt:
Mit der Gründung des Eigenbetriebes zum 01.01.2005 ist der Stadtforst entsprechend der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden, vom 28.11.2001, § 10 Abs. 1 gesondert zu verwalten und nachzuweisen.
Die Eigenbetriebsverordnung schreibt im § 15 die Aufstellung eines Wirtschaftsplanes vor, der entsprechend § 7 Nr. 3 von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist.
Der Wirtschaftsplan wird als Anlage zum Haushaltsplan der Stadt geführt. Er besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Erfolgsplan gliedert sich in aller Regel nach dem Formblatt 4 der Eigenbetriebsverordnung. Zur größeren Transparenz wird eine weitere Gliederung dem Formblatt angefügt.
Für die vorgesehene Finanzplanung entsprechend § 19 der Eigenbetriebsverordnung, vom 27.März 1995, schlägt der Werkleiter vor, den Antrag zur Freistellung von der Finanzplanung beim Minister des Innern, entsprechend § 19, Abs. 2 der EigV zu stellen.
Thomas Weber
Werkleiter
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Anlagen:
Stellenübersicht
Erfolgsplan
Vermögensplan