Beschlussvorschlag:
1. Wohnungswirtschaft
GmbH Fürstenwalde (Spree)
Aus dem Aufsichtsrat der
Wohnungswirtschaft GmbH Fürstenwalde (Spree) werden abberufen:
Anne
Fellner ehem.
Beigeordnete
Lothar
Hoffrichter FDP
Uwe
Koch CDU
Roland
Schulze SPD
Gerold
Sachse Die Linke
Helga
Paschek Die
Linke
Gleichzeitig werden in den Aufsichtsrat folgende Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung berufen:
Helga
Paschek Die
Linke
Gerold
Sachse Die Linke
Roland
Schulze SPD
Lothar
Hoffrichter FDP
Uwe
Koch CDU
Die Stellvertretung erfolgt durch
Hans-Ulrich
Hengst Erster
Beigeordneter
Aufsichtsratsvorsitzender ist Manfred
Reim.
2. Bürgerhaus
„Fürstenwalder Hof“ – Kultur und Freizeit GmbH
Aus dem Aufsichtsrat der Bürgerhaus
Fürstenwalde – Kultur und Freizeit GmbH werden abberufen:
Anne
Fellner ehem.
Beigeordnete
Lothar
Hoffrichter FDP
Marion
Römer CDU
Rolf
Hilke CDU
Roland
Schulze SPD
Helga
Paschek Die
Linke
Gleichzeitig werden in den Aufsichtsrat
folgende Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung berufen:
Helga
Paschek Die Linke
Gerold
Sachse Die Linke
Roland
Schulze SPD
Lothar
Hoffrichter FDP
Rolf
Hilke CDU
Die Stellvertretung erfolgt durch
Hans-Ulrich
Hengst Erster
Beigeordneter
Aufsichtsratsvorsitzender ist Manfred
Reim.
3. Fürstengalerie
Verwaltungs GmbH
Aus dem Aufsichtsrat der Fürstengalerie
Verwaltungs GmbH werden abberufen:
Anne
Fellner ehem
Beigeordnete
Lothar
Hoffrichter FDP
Hans-Joachim
Lachmann CDU
Helga
Paschek Die
Linke
Gerold
Sachse Die Linke
Elisabeth
Alter SPD
Gleichzeitig werden in den Aufsichtsrat
folgende Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung berufen:
Helga
Paschek Die
Linke
Gerold
Sachse Die Linke
Elisabeth
Alter SPD
Lothar
Hoffrichter FDP
Jens
Hoffrichter CDU
Die Stellvertretung erfolgt durch
Hans-Ulrich
Hengst Erster
Beigeordneter
Aufsichtsratsvorsitzender ist Manfred
Reim.
4. Gewerbe-
und Industriepark Lindenstraße GmbH
Aus dem Aufsichtsrat der Gewerbe- und
Industriepark Lindenstraße werden abberufen:
Anne
Fellner ehem.
Beigeordnete
Maria
Meinl Die
Linke
Wolfgang
Petenati CDU
Rita
Hemmerling SPD
Rolf
Hilke CDU
Lothar
Hoffrichter FDP
Gleichzeitig werden in den Aufsichtsrat
folgende Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung berufen:
Maria
Meinl Die
Linke
Lothar
Nachtigall Die Linke
Wolfgang
Petenati CDU
Jürgen
Luban SPD
Lutz
König FDP
Da der Erste Beigeordnete
Geschäftsführer der Gewerbe- und Industriepark Lindenstraße ist, kann die
Stellvertretung des Aufsichtsratsvorsitzenden nicht durch ihn wahrgenommen
werden (§ 105 AktG – Unvereinbarkeit der
Zugehörigkeit zum Vorstand und zum Aufsichtsrat). Die Verwaltung schlägt aus
diesem Grunde und in Anlehnung an den § 97 (5) BbgKVerf vor, die
Stelleninhaberin Beteiligungsmanagement in den Aufsichtsrat zu entsenden und
als Vertreterin des Aufsichtsratsvorsitzenden zu benennen. Nach § 97 (5)
BbgKVerf soll der Beteiligungsverwaltung ein aktives Teilnahmerecht an den
Aufsichtsratssitzungen eingeräumt werden. Mit der Berufung in den Aufsichtsrat
erübrigt sich eine gesonderte Regelung in dieser Gesellschaft.
Als Stellvertreterin des
Aufsichtsratsvorsitzenden wird berufen:
Annett
Stiebe Beteiligungsmanagement
Aufsichtsratsvorsitzender ist Manfred
Reim.
5. Gesundheitszentrum-Verwaltungsgesellschaft
mbH Fürstenwalde (Spree)
Aus dem Aufsichtsrat der
Gesundheitszentrums Verwaltungsgesellschaft Fürstenwalde/Spree mbH werden
abberufen
Elke
Wagner SPD
Monika
Fiedler Die
Linke
Reinhard
Ksink FDP
Karin
Lehmann CDU
Jürgen
Teichmann CDU
Gleichzeitig werden in den Aufsichtsrat
folgende Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung berufen:
Monika
Fiedler Die
Linke
Käthe
Radom Die Linke
Elke
Wagner SPD
Reinhard
Ksink FDP
Jürgen
Teichmann CDU
Abweichend von den o. a. Regelungen hat
die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 22.08.2002 beschlossen,
dass der zweite Sitz der Verwaltung (neben dem Aufsichtsratsvorsitzenden) auf
den laut Satzung zu berufenden leitenden Arzt der Medizinischen
Einrichtungsgesellschaft übertragen wird. Dies ist derzeit Dr. Andreas Erben.
Die Festlegung der Stellvertretung des
Aufsichtsratsvorsitzenden erfolgt durch Wahl im Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsratsvorsitz wurde durch
den Bürgermeister an den Leiter der Fachgruppe Familie, Soziales und Bildung –
Andreas Politz delegiert.
Sachverhalt:
Gemäß § 27 (2) Nr. 6
BbgKVerf ist der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung über die
Bestellung der Vertreter der Stadt in wirtschaftlichen Unternehmen vorbehalten.
§ 97 ff. regelt die Vertretung der Gemeinde in rechtlich selbständigen
Unternehmen. Danach vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der
Gesellschafterversammlung oder in dem der Gesellschafterversammlung
entsprechenden Organ eines Unternehmens mit eigener Rechtspersönlichkeit (hier
Aufsichtsrat). Die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates werden für die Dauer
der Wahlperiode bestellt. Sie üben ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen
Mitglieder aus.
Mit Drucksache Nr. 3/533 vom 25.04.2002
hat die Stadtverordnetenversammlung die Vertretung der Stadt Fürstenwalde in
den Aufsichtsräten der städtischen Unternehmen geregelt. Im Ergebnis der
Diskussion wurde folgende Verfahrensweise beschlossen:
1. Der Bürgermeister nimmt kraft Amtes die
Vertretung der Stadt in den Aufsichtsräten wahr. Er kann von seinem
Delegationsrecht Gebrauch machen. Gleichzeitig übernimmt er den Vorsitz in den
Aufsichtsratssitzungen.
2. Die Vertretung des Aufsichtsratsvorsitzenden
erfolgt durch einen der beiden Beigeordneten.
3. Die
Anzahl der Vertreter, die in den Aufsichtsrat entsandt werden, wird auf maximal
7 festgelegt.
4. Die
Entsendung der verbleibenden fünf Vertreter erfolgt nach Parteienproporz. Unter
Beachtung der Fachkompetenz kann
dabei das Mandat auch auf Nichtmitglieder der Gemeindevertretung
übertragen werden.
Diese Regelungen wurden in die
Gesellschaftsverträge der städtischen Unternehmen bzw. in die
Geschäftsordnungen derselben eingearbeitet.
Danach endet gemäß § 8 (4) der
Gesellschaftsverträge die Amtsdauer des Aufsichtsrates mit Ablauf der
Wahlperiode der Gemeindevertretung bzw. mit dem Ausscheiden aus der
Stadtverordnetenversammlung. Der „alte“ Aufsichtsrat führt auch nach Ablauf der
Wahlperiode die Geschäfte bis zur Neuberufung fort. Die Geschäftsordnung regelt
im § 4 (1), dass die Stellvertretung des Aufsichtsratsvorsitzenden durch die
Stadtverordnetenversammlung festgelegt wird.
Zur Wahl der Vertreter in den
Aufsichtsrat wird auf den § 97 (1) in Verbindung mit § 41 (2) Bbg KVerf
verwiesen. Danach entsteht folgende Verteilung:
Die
Linke 2 Sitze
CDU 1 Sitz
SPD 1 Sitz
FDP 1 Sitz
Der Verwaltung liegen
nunmehr die Vorschläge der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung zur
Bestellung der jeweiligen Vertreter in die Aufsichtsräte der städtischen
Gesellschaften für die 5. Legislaturperiode
vor. Bevor jedoch eine Neuberufung der Aufsichtsräte erfolgt, sind die
„alten“ Aufsichtsräte abzuberufen.
Auf der Grundlage der von den
Fraktionen eingereichten Nennungen werden folgende Beschlüsse vorgeschlagen:
Reim
Bürgermeister