Beschlussvorschlag:
1. Der Schließung beider Bahnübergänge wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der Seitenwegeausbau durch Finanzierung gemäß EBA Fax Festlegungen zur Antrags- und Verwendungsprüfung 79b vom 28.05.2003 erfolgt.
2. Welche Seitenwege ausgebaut werden, wird mit den Ausschüssen gesondert abgestimmt.
3. Die
Einziehung der Bahnübergänge wird durch die Verwaltung veranlasst.
Sachverhalt:
Mit DS 2/790 wurde in der Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 06.03.1997
beschlossen den Bahnübergang am Bahn—km 43,7 (Rieselfelder) und am
Bahn—km 50,0 (Buschgarten) der Strecke Berlin – Frankfurt/Oder) für den
Kraftfahrzeugverkehr zu schließen und
die Teileinziehung zu veranlassen.
Anlass dafür war, dass die technische
Sicherung mit dem vorh. Andreaskreuz nicht für eine Streckengeschwindigkeit bis
160 km/h für Kraftfahrzeuge zulässig, sondern nur die Querung für Fuß- und
Radfahrer mittels Umlaufsperre gestattet ist.
Mit Schreiben vom 03.02.2009 teilt die
Deutsche Bahn nun mit, dass im Zuge der Inbetriebnahmegenehmigung gem. §6 der
TEIV für den Abschnitt Hangelsberg – Fürstenwalde am 11.12.2008 vom
Eisenbahnbundesamt(EBA) entschieden wurde, dass der BÜ in Km 43,777 nur mit
einer max. Geschwindigkeit von 120 km/h befahren werden darf. Die vorgesehene
Erhöhung der Geschwindigkeit entspricht nicht mehr der gültigen Fassung der Ril
815 „Bahnübergänge planen und instand halten“ vom 01.11.2008. Das Projektziel
der Deutschen Bahn ist die Erhöhung der Geschwindigkeit auf der Strecke Berlin
– Frankfurt – Grenze D/Pl auf 160 km/h.
Das Schließen der Bahnübergänge ist mit
Ersatzbauten oder mit Seitenwegausbau möglich.
Die anfallenden Kosten würden sich wie
folgt ergeben:
Neubau
einer Schrankenanlage |
Baukosten
ca. 1 Mio € die Beteiligten Bund DB und Stadt
tragen je ein Drittel |
Fußgängerbrücke |
Baukosten ca. 2 Mio € die Beteiligten Bund DB und Stadt
tragen je ein Drittel |
Schließen
mit Seitenwegausbau |
Kostenfreistellung des
Straßenbaulastträgers von den Rückbaukosten und den Kosten für den Ausbau des
Seitenweges, der die Überquerung der Bahnanlagen an einem anderen
Kreuzungspunkt ermöglicht. |
Schließung |
Die DB Netz AG schließt den BÜ und
übernimmt die Rückbaukosten |
Bei der Lösungsvariante Schließung mit
Seitenwegausbau könnte eine Finanzierung gemäß EBA Fax Festlegungen zur Antrags- und
Verwendungsprüfung 79b vom 28.05.2003 erfolgen.
„Eine Finanzierung bis zu 2/3 des
Höchstbetrages von 460.163 € (=306.775 €) aus Mitteln des
Bundesschienenwegeausbausgesetzes ist möglich, wenn Maßnahmen an Bahnübergängen
oder der Beseitigung aus Gründen der Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs
erforderlich werden und die DB AG bereit ist, mindestens das letzte Drittel mit
Eigenmitteln zu finanzieren.“
Bahnübergang „Rieselfeder“
Am Bahnübergang endet die öffentliche Straße
Pipergestell, die zur Kläranlage führt.
Der BÜ selbst ist nur für Fußgänger und
Radfahrer zu gelassen. „Onkel Tom´s Hütte“ erreicht man von da an über einen
öffentlicher Waldweg. Mit Kraftfahrzeugen erreicht man die Lokalität seit
Schließung des BÜ für Kfz über die öffentliche Straße Amselweg und den
anschließenden öffentlichen Waldweg.
Mit der Schließung des BÜ für alle
Verkehrsarten wird insbesondere das Wanderwegenetz unterbrochen, eine
Neuausweisung des Wegenetzes würde erforderlich werden.
Die Wanderwegführung über die Anlagen der
DB AG würden dann nur über die L 35 Hegelstraße in Richtung Nord erfolgen
können.
Bahnübergang Buschgarten
Dieser BÜ dient auch heute schon
ausschließlich der Freizeitbewegung und wird vorzugsweise durch Wanderer
genutzt.
Die Wegeführung für Wanderer würde dann
über die Brücke Bach-Straße erfolgen, das Wegenetz entsprechend ausgewiesen
werden.
Zeitablauf
Die Deutsche Bahn AG plant die
Ertüchtigung der Strecke in allen Abschnitten auf 160 km/h bis Ende 2010 umzusetzen.
Jürgen Roch
kommissarischer Fachbereichsleiter
Stadtentwicklung
Anlagen:
Anlage
1 Übersichtslageplan