Beschlussvorschlag:
Die Ausführung des Bauvorhabens Neubau der Wilhelm-Busch-Straße wird, entsprechend der vorliegenden Planung, beschlossen.
Notwendigkeit
des Bauvorhabens:
Die Wilhelm-Busch-Straße ist eine unbefestigte Anliegerstraße, die sich in einem ungenügenden sowie schlechten Zustand befindet. Der schlechte Zustand ist gekennzeichnet durch starke Unebenheiten, lang anhaltende Pfützenbildung bei Niederschlägen sowie eine hohe Staubentwicklung in der trockenen Jahreszeit. Dieser Zustand soll durch die erstmalige Herstellung nachhaltig verbessert werden.
Beschreibung des Bauvorhabens:
Die Vorplanung wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung in der Sitzung am 17.01.2012 und den Anliegern in einer Informationsveranstaltung am 02.02.2012 vorgestellt.
Die Planung erfolgte nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06).
Für die Anliegerstraße ist eine erstmalige Herstellung in einfacher Form vorgesehen, die wie folgt beschrieben erfolgen soll:
- Ausbaulänge : ca. 290 m
- Fahrbahn: Asphalt, Breite 5,0 m
- Entwässerung: auf 170 m in seitlich angeordnete Versickerungsmulden
auf 120 m in Rinne/Rigole (wegen der zu geringen Straßenbreite sind dort keine Mulden möglich)
- Straßenbegleitgrün: Neupflanzung von Ebereschen (sorbus) als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme (bereits 4 Stk. vorhanden)
Eine Straßenbeleuchtung ist bereits vorhanden.
Gehwege und Grundstückszufahrten werden mit geplant, aber nicht im Rahmen des Bauvorhabens realisiert. Bei Bedarf ist eine Realisierung der Zufahrt im Auftrag und auf Kosten des Anlieges möglich.
Die Planung ist auf dem als Anlage 1 beiliegenden Lageplan dargestellt. Der Regelquerschnitt liegt als Anlage 2 bei.
Ausführungszeit:
Der Baubeginn soll 08/2012 erfolgen. Es ist eine Bauzeit von 2 Monaten vorgesehen.
Finanzierung:
Die Baukosten in Höhe von ca. 160.000,00 EUR werden anteilig zu 10 % durch Mittel der Stadt und zu 90 % durch Erschließungsbeiträge finanziert. Die Mittel wurden in den Haushalt 2012 eingestellt.
im Auftrag
Jürgen Roch
Fachbereichsleiter Stadtentwicklung
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Anlagen:
Anlage 1 – Lageplan
Anlage 2 – Regelquerschnitt