Betreff
Bebauungsplan Nr. 26 "Lindenstraße-Süd"
hier: Abwägung, Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB'97
Vorlage
4/281
Aktenzeichen
6.61-ben
Art
Beratungsdrucksache öffentlich

Beschlussvorschlag:

1.    Über die Stellungnahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird entsprechend der tabellarischen Anlagen abwägend entschieden. Diese werden das Protokoll der Abwägung.

2.    Die Überarbeitungen am Entwurf, die sich aus der Abwägung ergeben, werden als nicht wesentlich angesehen. Es wird von einer weiteren Beteiligung abgesehen

3.    Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß §§ 5 und 35 Abs. 2 Ziff. 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. Bbg I/01 S. 154), zuletzt geändert durch Art. 6 des 2. Gesetzes zur Entlastung der Kommunen von pflichtigen Aufgaben vom 17. Dezember 2003 (GVBl. Bbg I/03 S. 294 und 298) und Art. 7 des Gesetzes zur Anpassung verwaltungsrechtlicher Vorschriften an den elektronischen Verkehr vom 17. Dezember 2003 (GVBl. Bbg I/03 S. 298 und 303)) in Verbindung mit § 10 Baugesetzbuch (BauGB'97) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) den Bebauungsplan Nr. 26 "Lindenstraße-Süd" für das Gebiet der Gemarkung Fürstenwalde, Flur 19, Flurstücke 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 145, 153, 161, 162, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 173, 175, 177, 179, 180, 182, 183, 184, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194; Flur 45, Flurstücke 112, 272, 273; Flur 132, Flurstücke 192/1, 193/1, 132, 217 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) unter Aufnahme von örtlichen Bauvorschriften gemäß § 81 Abs. 9 Nr. 1 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) vom 16.07.2003 (GVBl. Bbg I. S. 210 ff) als Satzung beschlossen. Die Begründung (Teil C) wird gebilligt.

 


Sachverhalt:

Zur Erhöhung der Flexibilität bei der Ansiedlungen von Gewerbebetrieben im Plangebiet ist der Entwurf zum Bebauungsplan geändert worden. Mit dem neuen Entwurf wurde die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB'97 erneut durchgeführt. Die Stellungnahmen sind eingegangen und im Abwägungsvorschlag in der Anlage aufgeführt. Weiter ist eine verkürzte erneute Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB'97 durchgeführt worden. Niemand hat sich zum Entwurf geäußert.

Aus der gesamten Beteiligung ergeben sich nur geringe Anpassungen im Plan, die jedoch nicht als inhaltliche Änderungen zu werten sind. Eine Neuauslegung ist nicht erforderlich. Der Bebauungsplan kann als Satzung beschlossen werden.


in Vertretung

Anne Fellner

Beigeordnete

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Anlagen:

Abwägungsliste

Übersichtsplan zur Lage der Plangebietes

Bebauungsplan (verkleinert)

Legende Bebauungsplan

textlicher Teil Bebauungsplan

 

(Der Entwurf zum Bebauungsplan wird aus technischen Gründen nicht in der Originalfassung der Drucksache beigefügt. Er kann in der Fachgruppe Stadtplanung eingesehen werden und wird zu den Sitzungen vorgelegt.)