Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Fürstenwalde in der vorliegenden Fassung.
Benutzungs- und Gebührensatzung Stadtbibliothek Fürstenwalde
Der im
Jahre 2001 gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur
Benutzungs- und Entgeltordnung erfolgte in Hinblick auf eine
Übernahme der Stadtbibliothek in die Einrichtung
der Kulturfabrik gGmbH. Der privatrechtliche Charakter der Benutzungs- und
Entgeltordnung erschwerte in der Vergangenheit insbesondere den Umgang bei
Verletzungen und Nichteinhaltung der Benutzerordnung. So können offene Forderungen bei säumigen Nutzern/ Zahlern nicht auf
öffentlich- rechtlicher Grundlage durch städtische
Vollzugskräfte durchgesetzt werden, sondern sind in einem langfristigen und kostenaufwendigen, oft
fruchtlos verlaufenden Mahnverfahren beim Amtsgericht geltend zu machen.
Da die
Stadtbibliothek eine öffentliche Einrichtung der Stadt Fürstenwalde ist und die
Benutzung auf öffentlich- rechtlicher Grundlage erfolgt, ist die Benutzungs- und Entgeltordnung auf eine öffentlich-
rechtliche Benutzungs- und Gebührensatzung umzustellen.
Inhaltlich
haben sich die Regelungen in der täglichen Arbeit durchaus bewährt. Aus diesem
Grund wurden lediglich in Hinblick auf aktuelle gesetzliche Regelungen
Anpassungen vorgenommen.
Im Auftrag
Andrea Schickert
Fachbereichsleiterin Stadtbüro
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Anlagen:
Benutzungssatzung Stadtbibliothek
Gebührensatzung Stadtbibliothek