Betreff
Benutzungs- und Gebührensatzung Stadtbibliothek Fürstenwalde
Vorlage
4/290
Aktenzeichen
4-kn
Art
Beratungsdrucksache öffentlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Fürstenwalde in der vorliegenden Fassung.


Benutzungs- und Gebührensatzung Stadtbibliothek Fürstenwalde

 

Der im Jahre 2001 gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur  Benutzungs- und Entgeltordnung erfolgte in Hinblick auf eine Übernahme der Stadtbibliothek in die Einrichtung der Kulturfabrik gGmbH. Der privatrechtliche Charakter der Benutzungs- und Entgeltordnung erschwerte in der Vergangenheit insbesondere den Umgang bei Verletzungen und Nichteinhaltung der Benutzerordnung. So können offene Forderungen bei säumigen Nutzern/ Zahlern nicht auf öffentlich- rechtlicher Grundlage durch städtische Vollzugskräfte durchgesetzt werden, sondern sind in einem langfristigen und kostenaufwendigen, oft fruchtlos verlaufenden Mahnverfahren beim Amtsgericht geltend zu machen.

Da die Stadtbibliothek eine öffentliche Einrichtung der Stadt Fürstenwalde ist und die Benutzung auf öffentlich- rechtlicher Grundlage erfolgt, ist die Benutzungs- und Entgeltordnung auf eine öffentlich- rechtliche Benutzungs- und Gebührensatzung umzustellen.

Inhaltlich haben sich die Regelungen in der täglichen Arbeit durchaus bewährt. Aus diesem Grund wurden lediglich in Hinblick auf aktuelle gesetzliche Regelungen Anpassungen vorgenommen.


 

Im Auftrag

 

Andrea Schickert

Fachbereichsleiterin Stadtbüro

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Anlagen:

Benutzungssatzung Stadtbibliothek

Gebührensatzung Stadtbibliothek